Hallo Robert,
Moin, Moin.
Da man heutzutage ratzfatz ohne Arbeit dasteht mal ne Frage.
Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage bei Arbeitslosigkeit und
bestehendem Vermögen aus?
Kommt drauf an, ob du von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe sprichst. Oder gar von Sozialhilfe.
Muß erstmal alles aufgebraucht werden bevor man ALG beziehen
kann/darf?
Arbeitslosengeld ist eine Art „Versicherung“, die du in Anspruch nimmst. Je nachdem, was du zuletzt (in den letzten 7 Jahren?) verdient hast und wie lange du gearbeitet hast (m. W. mindestens 18 Monate) bekommt du diese Leistung. In dieser Zeit kannst du noch 5 Villen und 200.000 € auf dem Konto haben, das interessiert nicht.
Bei Arbeitslosenhilfe sieht das dann wieder anders aus, die bekommst du nur, wenn du bedürftig bist.
Die Gesetzeslage (Alhilfe wird zu Alg II) ändert sich erst zum 1.1.2005.
Gibt es einen Selbstbehalt? Wenn ja wieviel und wie wird
dieser berechnet?
M. W. 200 € pro Lebensjahr.
Gibt es bestimmte Anlageformen für diesen eventuellen
Selbstbahlt?
Also LV, Fonds, Aktien, Bargeld?!?
Das ist m. W. egal.
Und ich frage mal ganz offen.
Wenn derjenige der betroffen ist was auf der hohen Kante hat
und nun
innerhalb einer gewissen Zeit/Frist alles ausgibt, macht der
sich dann strafbar?
Falls jemand einen oder mehrere Links zu diesem Thema hat,
bitte posten.
Ein guter Link ist wahrscheinlich Google, mit den richtigen Stichworten wirst du zugeschüttet von hilfreichen Antworten.
Danke und einen schönen Tag
Robert A.
Liebe Grüße
Timid