Arbeitslos und von Zuzahlungen befreit?

Guten Tag,

eine Kollegin von mir behauptet, daß Arbeitslosen (wie Sozialhilfeempfänger) für Zuzahlungen (i.e. Zahnärztliche Leistungen) nicht selber aufkommen müssen. Das glaube ich aber nicht - ich glaube das gilt nur für Sozialhilfeempfänger.
Wer von uns hat recht?

Danke
Sarah

Guten Tag,

eine Kollegin von mir behauptet, daß Arbeitslosen (wie
Sozialhilfeempfänger) für Zuzahlungen (i.e. Zahnärztliche
Leistungen) nicht selber aufkommen müssen. Das glaube ich aber
nicht - ich glaube das gilt nur für Sozialhilfeempfänger.
Wer von uns hat recht?

Hallo Sarah,

keine von beiden ganz. Denn Empfänger von ALH können auf antrag bei der GKV von Zuzahlungen befreit werden. Hier ist das Familieneinkommen maßgeblich. also kann und kann nicht.

gruss
winkel

Hallo,
also Empfänger von Leistungen nach dem Bundesozialhilfegesetz
und Bezieher von Arbeitslosenhilfe (nicht -geld) werden direkt
von den Zuzahlungen befreit.

Gruss

Günter

Hallo Günter,

und Bezieher von Arbeitslosenhilfe (nicht -geld) werden direkt
von den Zuzahlungen befreit.

Das stimmt nicht ganz. Man muß ein Vordrucksblatt von der Krankenkasse ausfüllen und mit dem Bescheid vom Arbeitsamt hinschicken. Die entscheiden dann, ob man von den Zuzahlungen befreit ist.

Gruß
Monika

Hallo Monika,

ja, einen Antrag muss man wohl unterschreiben, aber ob jemand
Arbeitslosenhilfe erhält, wissen wir bei der Kasse schon.

Gruss

Günter

Hallo Winkel,

bei diesem Personenkreis spielt das Einkommen der Familie, wie
du es nennst,keine Rolle mehr - glaub es mir.

Gruss

Günter

Hallo Günter,

Weshalb muß ich dann immer eine neue Kopie hinschicken, wenn die ALH abgelaufen ist, und ich neu beantragt habe?

Gruß
Monika

ja, einen Antrag muss man wohl unterschreiben, aber ob jemand
Arbeitslosenhilfe erhält, wissen wir bei der Kasse schon.

Hallo Winkel,

bei diesem Personenkreis spielt das Einkommen der Familie, wie
du es nennst,keine Rolle mehr - glaub es mir.

Nein eben nicht!

Als meine Frau und ich gleichzeitig arbeitslos waren, waren wir beide befreit.
Als meine Frau eine Halbtagsstelle hatte und ich arbeitlos war, war nur ich befreit.
Jetzt wo meine Frau eine Ganztagsstelle hat und ich ALH bekomme, ist keiner mehr befreit.

Also es gibt nicht nur den reinen Fall! Nicht alle Empfänger von Sozialleistungen sind so arm wie du es glauben machst!

gruss
winkel

Hallo Monika,
das kann zwei Gründe haben

  1. Bis das Arbeitsamt die Daten bei der Kasse einstellt vergeht
    doch einige Zeit, deshalb ist die Vorlage deiner Unterlagen
    als Service zu verstehen - weil´s eben schneller geht

oder

  1. purer Bürokratismus ( was ich aber weniger glaube - kommt
    auf die Kasse an)

Gruss

Günter

Hallo Winkel,
also wenn deine Frau einen Job hat, dann bekommst Du nur
dann Arbeitslosenhilfe unter Berücksichtigung des Einkommens
deiner Ehefrau - somit liegt das Einkommen in jedem Falle
unter der Härtefallgrenze und deshalb muesstest Du befreit
werden - frag bei deiner Kasse nochmals nach.
Bei meiner Kasse ist es jedenfalls so, dass alle Bezieher von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf Antrag ohne weitere Prüfung
der Einkommensverhältnisse befreit werden.

Gruss

Günter