eine Kollegin von mir behauptet, daß Arbeitslosen (wie Sozialhilfeempfänger) für Zuzahlungen (i.e. Zahnärztliche Leistungen) nicht selber aufkommen müssen. Das glaube ich aber nicht - ich glaube das gilt nur für Sozialhilfeempfänger.
Wer von uns hat recht?
eine Kollegin von mir behauptet, daß Arbeitslosen (wie
Sozialhilfeempfänger) für Zuzahlungen (i.e. Zahnärztliche
Leistungen) nicht selber aufkommen müssen. Das glaube ich aber
nicht - ich glaube das gilt nur für Sozialhilfeempfänger.
Wer von uns hat recht?
Hallo Sarah,
keine von beiden ganz. Denn Empfänger von ALH können auf antrag bei der GKV von Zuzahlungen befreit werden. Hier ist das Familieneinkommen maßgeblich. also kann und kann nicht.
Hallo,
also Empfänger von Leistungen nach dem Bundesozialhilfegesetz
und Bezieher von Arbeitslosenhilfe (nicht -geld) werden direkt
von den Zuzahlungen befreit.
und Bezieher von Arbeitslosenhilfe (nicht -geld) werden direkt
von den Zuzahlungen befreit.
Das stimmt nicht ganz. Man muß ein Vordrucksblatt von der Krankenkasse ausfüllen und mit dem Bescheid vom Arbeitsamt hinschicken. Die entscheiden dann, ob man von den Zuzahlungen befreit ist.
bei diesem Personenkreis spielt das Einkommen der Familie, wie
du es nennst,keine Rolle mehr - glaub es mir.
Nein eben nicht!
Als meine Frau und ich gleichzeitig arbeitslos waren, waren wir beide befreit.
Als meine Frau eine Halbtagsstelle hatte und ich arbeitlos war, war nur ich befreit.
Jetzt wo meine Frau eine Ganztagsstelle hat und ich ALH bekomme, ist keiner mehr befreit.
Also es gibt nicht nur den reinen Fall! Nicht alle Empfänger von Sozialleistungen sind so arm wie du es glauben machst!
Bis das Arbeitsamt die Daten bei der Kasse einstellt vergeht
doch einige Zeit, deshalb ist die Vorlage deiner Unterlagen
als Service zu verstehen - weil´s eben schneller geht
oder
purer Bürokratismus ( was ich aber weniger glaube - kommt
auf die Kasse an)
Hallo Winkel,
also wenn deine Frau einen Job hat, dann bekommst Du nur
dann Arbeitslosenhilfe unter Berücksichtigung des Einkommens
deiner Ehefrau - somit liegt das Einkommen in jedem Falle
unter der Härtefallgrenze und deshalb muesstest Du befreit
werden - frag bei deiner Kasse nochmals nach.
Bei meiner Kasse ist es jedenfalls so, dass alle Bezieher von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf Antrag ohne weitere Prüfung
der Einkommensverhältnisse befreit werden.