Hallo Leute,
ein Freund von mir hat ein Problem.
Er bezieht monatliches Arbeitslosengeld in höhe von rund 670€uronen.
Er befindet sich im Trennungsjahr mit seiner Frau.
Es existiert ein 3,5Jahre altes Kind.
Laut Aussage des Jugendamtes müsse er nichts bezahlen an Unterhalt, da er unter der Freigrenze wäre(welche war damit gemeint-Sozialhilfe?Pfänungsfreibetrag?)
Nun bekam er heute ein Schreiben vom Arbeitsamt in dem festgelegt wurde, dass er 4,02 EURO pro Tag zu zahlen hätte, dies ist genau der Betrag den er dann im Monat an Unterhalt hätte zahlen müssen – was ja laut telefonischer Aussage nicht der fall sei.
Nun ja, lange rede kurzer Sinn.
Er muss bis Anfang August eine Bescheinigung des zuständigen Sozialamtes über den monatlichen Mindestbedarf nachreichen.
Nach kurzer Suche im Internet hab ich erstaunt festgestellt dass der Sozialhilfemindestsatz, wird er in diesem Fall überhaupt angewandt, nur 250EURO ist, wo er ja de facto drüber liegt.
Er ist im Moment aus gesundheitlichen Gründen NICHT in der Lage Arbeiten zu gehen, was laut Vertrauensarzt des AA festgestellt wurde.
Er hat monatliche Fixkosten von rund 430,-- für Miete, Nebenkosten, Medikamente, Telefon, Versicherungen.
Nebenbei besteht ein nicht unerheblicher Schuldenberg den er monatlich mit insgesamt. 100EURO abstottert.
Könnt ihr uns Tipps geben?
Danke & viele Grüsse
