Arbeitslos - Unterhalt nicht zahlungsfähig RAT!

Hallo Leute,

ein Freund von mir hat ein Problem.

Er bezieht monatliches Arbeitslosengeld in höhe von rund 670€uronen.

Er befindet sich im Trennungsjahr mit seiner Frau.

Es existiert ein 3,5Jahre altes Kind.

Laut Aussage des Jugendamtes müsse er nichts bezahlen an Unterhalt, da er unter der Freigrenze wäre(welche war damit gemeint-Sozialhilfe?Pfänungsfreibetrag?)

Nun bekam er heute ein Schreiben vom Arbeitsamt in dem festgelegt wurde, dass er 4,02 EURO pro Tag zu zahlen hätte, dies ist genau der Betrag den er dann im Monat an Unterhalt hätte zahlen müssen – was ja laut telefonischer Aussage nicht der fall sei.

Nun ja, lange rede kurzer Sinn.
Er muss bis Anfang August eine Bescheinigung des zuständigen Sozialamtes über den monatlichen Mindestbedarf nachreichen.

Nach kurzer Suche im Internet hab ich erstaunt festgestellt dass der Sozialhilfemindestsatz, wird er in diesem Fall überhaupt angewandt, nur 250EURO ist, wo er ja de facto drüber liegt.

Er ist im Moment aus gesundheitlichen Gründen NICHT in der Lage Arbeiten zu gehen, was laut Vertrauensarzt des AA festgestellt wurde.

Er hat monatliche Fixkosten von rund 430,-- für Miete, Nebenkosten, Medikamente, Telefon, Versicherungen.

Nebenbei besteht ein nicht unerheblicher Schuldenberg den er monatlich mit insgesamt. 100EURO abstottert.

Könnt ihr uns Tipps geben?

Danke & viele Grüsse

Korrektur
Wir müssen uns Korrigieren :smile:

Er bekommt 750EURO vom Amt wobei 100EURo jeden Monat für Schulden bei der Bank weg gehn.

Hallo Sven,

da bei Arbeitslosengeld und Unterhaltsverpflichtungen vieles im Umfeld zu klären ist, auf das Jugendamt ist meist kein Verlass, soll sich Dein Freund, angesichts des geringen Einkommens und der Zahlungsverpflichtungen umgehend an ein Amtsgericht wenden und dort einen Beratungsschein holen und mit diesem zu einem Fachanwalt für Scheidungsfragen gehen.

Jeder Rat im Internet ist wegen der fehlenden weiteren Informationen zu den Lebensumständen sicher sehr kritisch zu betrachten. Hier muss ein Fachmann ran, der alle Fragen klärt.

Gruss Günter

ein Freund von mir hat ein Problem.

Er bezieht monatliches Arbeitslosengeld in höhe von rund
670€uronen.

Er befindet sich im Trennungsjahr mit seiner Frau.

Es existiert ein 3,5Jahre altes Kind.

Laut Aussage des Jugendamtes müsse er nichts bezahlen an
Unterhalt, da er unter der Freigrenze wäre(welche war damit
gemeint-Sozialhilfe?Pfänungsfreibetrag?)

Nun bekam er heute ein Schreiben vom Arbeitsamt in dem
festgelegt wurde, dass er 4,02 EURO pro Tag zu zahlen hätte,
dies ist genau der Betrag den er dann im Monat an Unterhalt
hätte zahlen müssen – was ja laut telefonischer Aussage
nicht der fall sei.

Nun ja, lange rede kurzer Sinn.
Er muss bis Anfang August eine Bescheinigung des zuständigen
Sozialamtes über den monatlichen Mindestbedarf nachreichen.

Nach kurzer Suche im Internet hab ich erstaunt festgestellt
dass der Sozialhilfemindestsatz, wird er in diesem Fall
überhaupt angewandt, nur 250EURO ist, wo er ja de facto drüber
liegt.

Er ist im Moment aus gesundheitlichen Gründen NICHT in der
Lage Arbeiten zu gehen, was laut Vertrauensarzt des AA
festgestellt wurde.

Er hat monatliche Fixkosten von rund 430,-- für Miete,
Nebenkosten, Medikamente, Telefon, Versicherungen.

Nebenbei besteht ein nicht unerheblicher Schuldenberg den er
monatlich mit insgesamt. 100EURO abstottert.

Könnt ihr uns Tipps geben?

Danke & viele Grüsse

Hallo Günter,

es handelt sich nicht um eine zivilrechtliche Sache.

Der Mutter wäre es am Liebsten der Vater müsse nichts zahlen.

Jedoch bezieht die Frau Sozialhilfe und somit verlangt das Sozialamt Gelt von meinem Freund.

Mein Freund meint auch „von Scheidung sei keine Rede“, er denkt, sie kommen im Laufe des Jahres wieder zusammen-naja mal sehn!

Aber meinst du, er sollte sich an einen RA Fachgebiet Scheidungsrecht wenden?

Wir wollen am Monat auf AG gehn, was benötigen wir da alles?ALosen Geld Bescheid, Vorderungen der Ämter?

Danke und Grüsse
Sven.

Hallo Sven,

es handelt sich nicht um eine zivilrechtliche Sache.

Aber es betrifft das Familienrecht oder speziell den Unterhalt. Hier sollte und kann, weil das Arbeitslosengeld wohl gering ist, ein Anwalt mit Beratungsschein helfen. Ich habe einen Anwalt für Scheidungsrecht empfohlen, da ich davon ausgehen muss, dass er sich in Unterhaltsfragen auskennt.

Der Mutter wäre es am Liebsten der Vater müsse nichts zahlen.

Jedoch bezieht die Frau Sozialhilfe und somit verlangt das
Sozialamt Gelt von meinem Freund.

Dies ist nun aber eine nochmals andere Sache, die offenbar auch vorliegt. Dein Freund muss offenbar nachweisen wie hoch sein Einkommen ist, weil das Sozialamt von ihm als direkten Verwandten Ersatzleistungen will, wenn er dazu in der Lage ist. Auch hier kann der Anwalt helfen.

Aber meinst du, er sollte sich an einen RA Fachgebiet
Scheidungsrecht wenden?

Ja

Wir wollen am Monat auf AG gehn, was benötigen wir da
alles?ALosen Geld Bescheid, Vorderungen der Ämter?

Arbeitslosenbescheid, wenn sonstige Einkommen bestehen den Nachweis, Personalausweis mitnehmen, wenn Kredite bestehen die Unterlagen mitnehmen, manche Stellen verlangen diese Unterlagen, Mietvertrag mitnehmen zum Nachweis der Miete. Müsste reichen.

Gruss Günter

soweit ich weiss gehen unterhaltszahlungen VOR allen anderen schulden da es der allgemenheit ja nicht zugemutet werden kann für kinder zu bezahlen die vom vater bezahlt/unterhalten werden können.

da muss dann die bank warten da das kind vorrang hat, ist aber auch logisch, denke ich mal und richtig sowiso.

würden alle nämlich zusammen leben müsste er ja auch sehen wie er von seinem teil geld was für die familie mit einplant, da er umgerechnte quasi 1500 DM bekommt, müsste da zumindest etwas füs kind mit drinnen sein, von weniger leben ja auch ganze familien und müssen sich etwas einschränken.
ansonsten könnte ja jeder sich von der allgemeinheit finanzieren lassen und sagen das schulden abbezahlt werden müssen…

nicht böse gemeint, aber die allgemeinheit ist nicht immer für alles da.

lieben gruß von

sonja

Wir müssen uns Korrigieren :smile:

Er bekommt 750EURO vom Amt wobei 100EURo jeden Monat für
Schulden bei der Bank weg gehn.