Hallo,
die bisherige gesetzliche Krankenkasse braucht auf jeden Fall einen Nachweis über die PKV.
Auch wenn Manfred Mustermann sich schon informiert hat, vielleicht noch einige Infos zur PKV:
Eine Rückkehr ist nur möglich, wenn man nach Aufgabe der Selbständigkeit eine Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 400 Euro aufnimmt. Arbeitslosigkeit, Wirtschaftsflaute, Insolvenz, Frührente, Familiengründung, Elterngeld etc. sind keine Gründe für eine Rückkehr in die GKV.
Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…
http://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV_P…
Der „PKV-Ombudsmann“ hat auf seiner Homepage im Tätigkeitsbericht die häufigsten Beschwerdegründe von PKV-Versicheerten beschrieben.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW