Hallöchen Ihr lieben,
wie sieht es eigentlich mit dem Wohngeld aus wenn man Arbeitslos ist? Ich bin 21 und bin wieder zu meinen Eltern gezogen um zu sparen, aber es ist tierisch eng hier, könnte ich eine eigene Wohnung bekommen? Mit vielleicht 40qm?
Vielen Dank im voraus
Bianca
Moin!
wie sieht es eigentlich mit dem Wohngeld aus wenn man
Arbeitslos ist?
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Selbstverständlich kannst Du als Arbeitslose auch Wohngeld bekommen.
Ich bin 21 und bin wieder zu meinen Eltern
gezogen um zu sparen, aber es ist tierisch eng hier, könnte
ich eine eigene Wohnung bekommen? Mit vielleicht 40qm?
Besorg Dir einen WBS (WohnBerechtigungsSchein) bei Deinem zuständigen Wohnungsamt. Wenn Du (was als Arbeitslose naheliegt) Dich innerhalb der vorgeschriebenen Einkommensgrenzen (hab ich leider grad nich greifbar) bewegst, dann kannst Du als Alleinstehende einen WBS für bis zu 45m² bekommen. Und dann such Dir halt eine Wohnung 
Ob und wieviel Wohngeld Du dann bekommst, hängt einerseits von der Höhe Deines Einkommens und andererseits von der Höhe Deiner Miete ab.
Vielen Dank im voraus
Gern geschehen. Bei weiteren Fragen einfach nochmal Posten.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
Hallo - ich weiß nicht genau, ob Unterhalt mit Arbeitslosengeld gleichzusetzen ist, mir ist allerdings folgendes passiert:
ich war 20, in der Ausbildung,eigene Wohnung, aber nicht viel Unterhalt von meinen Eltern. Als ich beim Wohnungsamt nach Wohngeld fragte, lachte der Bearbeiter nur und meinte, dass ich zumindest das vorgeschriebene Existenzminimum haben müsste, um überhaupt Wohngeld beantragen zu können (welch Irrwitz). In diesem Fall war - lauter seiner Auskunft - dann das Sozialamt zuständig.
Das ist allerdings einige Jahre her und wer weiß, vielleicht hat sich in unserer drögen Bürokratie tatsächlich inzwischen was geändert…
Viel Glück!!
Gerry
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Moin!
gibt es vielleicht irgendwelche Dokumente worauf man sich berufen kann?
Gruss
Ralf
Moin!
gibt es vielleicht irgendwelche Dokumente worauf man sich
berufen kann?
Hmm, wozu willst Du Dich denn da auf irgendetwas berufen? In welcher Hinsicht meine ich?
Die Voraussetzungen für den Wohngeldbezug sind klar geregelt im Wohngeldgesetz, zu finden hier: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/wogg_2/inhalt.html
Mehr fällt mir derzeit dazu nicht ein, weil mir die Hintergründe Deiner Frage nicht ganz klar sind. War es das, was Du wissen wolltest?
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
Moin Dicker!
vielen Dank für den Link.
Ja,ja die Gesetze.
Warum muss alles so umständlich formuliert werden?
Damit keiner mehr durchsieht… Ist das die Absicht, um weitere Menschen nicht auf die Idee kommen zu lassen, ebenfalls Wohngeld zu beantragen.
Gruß & Bye…
Ralf