Arbeitslos/Zivi/Freiberufler und Gewerbe

Schönen Guten Tag,
hab mir jetzt einiges hier durchgelesen, allerdings keine passende Antwort für meinen Fall gefunden und würde mich freuen, wenn man mir hier helfen kann.

Die Situation ist folgende:
Ich, 23, bin zurzeit arbeitslos, weil ich meine Ausbildung beendet habe, aber leider nicht übernommen wurde. Zum 1.11. werd ich meinen Zivildienst antreten. Da ich Musikproduzent nebenher bin, überlege ich schon lange freiberuflich zu arbeiten und meine Produktionen zu verkaufen. Der Steuerfreibetrag beträgt zurzeit ja bisschen mehr als 7.000 € jährlich. Nun die Fragen:

a) Gilt das lediglich für meine freiberufliche Tätigkeit oder wird das Einkommen durch meinen Zivildienst ab 1.11. dazu gezählt?
b)Muss ich generell ein Kleingewerbe anmelden um legal meine Musik zu verkaufen?
c) Da ich noch zuhause wohne, würd ich aber auch gerne aus diversen Gründen ausziehen. Denke aber, dass der Sold + das nicht gleichbleibende Geld für die Musik (wenn ichs anmelden würde) nicht ausreicht, da es keine riesen Summen sind. Hab ich die Möglichkeit irgendwelche Unterstützung zu bekommen?

Ich hoffe ich hab den Sachverhalt einigermaßen verständlich ausgedrückt und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Vielen Dank im Voraus.

MFG
Christoph

a) Gilt das lediglich für meine freiberufliche Tätigkeit oderwird das Einkommen durch meinen Zivildienst ab 1.11. dazugezählt?

Grundsätzlich werden erst einmal alle Einkünfte zusammen gerechnet, wenn es um die Steuer geht. Das heißt, das Einkommen aus dem Zivildienst, sowie dem Nebengewerbe wird aufaddiert. Wenn dann der Freibetrag von 7.834 Euro für das Jahr 2010 erreicht wurde, werden auch die ganz normalen Einkommenssteuern fällig.

b)Muss ich generell ein Kleingewerbe anmelden um legal meine Musik zu verkaufen?

Auch bei der Gründung ist es sinnvoll, sich einen Gewerbeschein zu holen, da damit alles auf legalem Weg abläuft. Der Gewerbeschein ist direkt bei der Gemeinde zu beantragen, in der man lebt. Dabei fallen Gebühren an, die je nach Stadt unterschiedlich ausfallen dürften, hier müsste man sich entsprechend erkundigen. Der Gewerbeschein selbst bringt aber keine Nachteile mit sich, da Steuern und Abgaben lediglich dann anfallen, wenn bestimmte Umsätze erreicht werden. Im vorliegenden Fall könnte ein Kleinunternehmen die richtige Wahl sein, es ist möglich bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro im Jahr. Der Vorteil ist, dass beim Kleingewerbe keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss, sondern alle Leistungen ohne Umsatzsteuer berechnet werden können. Sinnvoller, als ein Gewerbe anzumelden, ist aber die Einstufung als Freiberufler, was beim Musikproduzenten möglich sein dürfte. Denn dadurch spart man sich die Gewerbesteuer. In dem Fall wird kein Gewerbeschein beantragt, sondern das Finanzamt lediglich über die freiberufliche Tätigkeit informiert und dieses vergibt eine Steuernummer. Der Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler wird übrigens hier http://www.gruenderlexikon.de/blog/2010/11/17/keine-…
besonders deutlich.

c) Da ich noch zuhause wohne, würd ich aber auch gerne ausdiversen Gründen ausziehen. Denke aber, dass der Sold + das nicht gleichbleibende Geld für die Musik (wenn ichs anmelden würde) nicht ausreicht, da es keine riesen Summen sind. Habich die Möglichkeit irgendwelche Unterstützung zu bekommen?

Wenn der Auszug tatsächlich möglich ist, es gibt hier gewisse Regelungen, die einen Auszug aus dem Elternhaus erst ab dem 25. Lebensjahr erlauben, dann können auch staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden. Am besten ist es, erst einmal Wohngeld zu beantragen, sollte das nicht ausreichen, kann man auf Hartz IV zurückgreifen. Welche Unterstützung und in welcher Höhe sie tatsächlich zusteht, ist aber auch wieder vom Einzelfall abhängig, sprich, wie hoch die Einnahmen insgesamt sind und ob das Amt es überhaupt erlaubt, dass du ausziehst.