Hallo Leute!
Hallo Hans,
Meine Frage
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
ist leider zuweit nach unten gerutscht um noch gute Chancen
auf Antworten zu
haben, die mir weiterhelfen.
Hier jetzt der konkrete Fall:
Meiner Schwester (57) ist seit 01.01. arbeitslos.
Nun hat sie nur 3 Wochen im Jahr die (eventuelle) Möglichkeit,
sich von zu
Hause zu entfernen, wovon schon einiges aufgebraucht ist. Nun
soll sie uns
‚ungemeldet‘ besuchen.
Sie wohnt ca. 2 Stunden entfernt und ihre Nachbarin
kontrolliert jeden Tag die
Post, ob das AA etwas für sie hat. Und der Anrufbeantworter
wird täglich
abgehört.
Sollte tatsächlich dieser unwahrscheinliche Fall eintreten,
würde ich sie
sofort hinfahren.
Also, was kann ihr an Schwierigkeiten aus dieser Situation
entstehen, mit
welcher Wahrscheinlichkeit? Wenn sie z.B. einen Unfall bei uns
hat?
also jetzt mal ohne zu Wissen was die genaue Regelung ist:
Wenn sie wirklich nur 2 Std. von Dir entfernt wohnt dann würde ich mir keine Sorgen machen, denn; man muss ja nicht gleich davon aus gehen das wenn wirklich ein Unfal passiert sie mehrere Tage bei Dir war, kann doch sein das sie einen Tagesbesuch gemacht hat, und das ist m.E. selbst vom Arbeitsamt nicht Verboten.
Generell werden vom Arbeitsamt termine mit der Post verschickt und wenn die Nachbarin diese öffnet wird Deine Schwester noch genug Zeit haben einen evtl. Termin wahrnehmen zu können, denn diese werden nicht von einem Tag auf den anderen vergeben.
Und eine zweite Frage in diesem Zusammenhang:
Sie wohnt knapp 2 Std. vom AA entfernt. Ihr neuer
Arbeitsvermittler will, daß
sie persönlich den schriftlichen Antrag auf Urlaub abgibt. Bei
ihrer alten
Vermittlerin hat dazu ein Anruf gereicht. Sie wäre dann also 4
Stunden
unterwegs (und Fahrkarten sind auch nicht billig), für nichts
weiter, als einen
Antrag abzugeben.
Ist das denn wirklich nicht per Fax statthaft?
Mmh, also ich musste den Antrag auch persönlich abgeben, warum hat man mir nicht gesagt, aber wenn das AA 2 Stunden von ihrem Wohnort entfernt ist, dann übernimmt das AA so viel ich weiss die Fahrtkosten, dafür das sie den Antrag persönlich abgeben muss. Fahrkarten werden ab einem Betrag von 6 Euro erstattet. Dazu muss sie nur die Fahrkarten mitbringen (am besten Hin-und Rückfahrkarte zusammen holen) oder zuschicken, am besten die Vermittlerin ansprechen, denn oftmals wird einem nicht gesagt was einem zusteht.
In der Hoffnung auf Eure Tips!
Hier noch was eigenes was vielleicht auch bei der Entscheidung helfen kann:
Ich selbst hatte heute noch einen Termin beim AA mit einem Arbeitsvermittler und dieser sagte mir das er es bevorzugt wenn man ihm eine kurze mail schreibt und einen zwischenstand gibt was Bewerbungen entspricht.
Und, ich selber habe einen Zweitwohnsitz der ca. 270 km von meinem Erstwohnsitz entfernt ist. Dort halte ich mich auch öfters auf, ohne es dem AA mitzuteilen. Allerdings wird meine Post auch jeden Tag von meinen Mitbewohnern durchgeguckt (auf meine Anweisung), und wenn ein Termin ansteht muss ich halt dafür sorgen das ich entsprechend an dem Termin erscheinen muss. Ich darf natürlich nicht verlangen das das AA mir die Fahrkarte erstattet.
Nundenn, dann noch eine schöne Zeit mit Deiner Schwester, und vielleicht berichtest Du mal wie ihr verblieben seid (ob sie Dich besucht oder nicht).
LG
Sandy
Gruß
Hans