Arbeitslose: Abwesenheit vom Wohnort

Hallo Leute!

Ist Grund für die Meldepflicht bei Abwesenheit vom Wohnort allein die
permanente Erreichbarkeit? Oder gibt es dafür noch mehr Gründe?

Würde man z.B. sich für 1-2 Tage ungemeldet vom Wohnort entfernen und es
passiert dort ein Unfall… bringt das irgendwelche versicherungstechnischen
oder sonstige Schwierigkeiten mit sich?

Muß man für die Abwesenheitsmeldung persönlich beim AA erscheinen oder ist das
auch per Tel/Fax statthaft?

In der Hoffnung auf Eure Tips

Gruß
Hans

Hallo,

bei uns auf dem AA ist es so, das ich mich telefonisch abmelden kann, wenn es geht 5-7 Tage vorher.

Ich denke mal, falls was passiert und du hast dich nicht abgemeldet, werden sie dir Geld streichen (???)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hans : Du sollst dem Arbeitsmarkt „fiktiv“ und dauernd auch
dann zur Verfügung stehen, also zu Hause sein, wenn das AA
keine Stelle anbietet.
Einigen Leuten ist, wie dem AA klar, dass in absehbarer Zeit
keine Stelle erreichbar ist. Selbst diese Leute dürfen z. B.
NICHT an privaten Bildungsmaßnahmen (VHS, KVHS usw. usw.)
teilnehmen, um sich weiter zu qaulifizieren (Computer-Kurs
für den KFZ-Schlosser, der dann auch Lager machen könnte),
weil er dann nicht mehr (fiktiv) zur Verfügung steht.

Legt der Arbeitslose aber seine Reise so, dass er dabei Arbeit-
geber aufsucht, um sich zu bewerben, ist es sogar
wieder PFLICHT !
Legt der Arbeitslose seine Reise z. B. wieder so, dass er
bsplw. seine Eltern 700 KM weiter besucht, um sich „nun
dat klein Häusken überschreiben zu lassen“, um vorn dort
ggf. in eine Selbstständigkeit zu gehen, weil er die Garage
am „Häusken“ gewerblich nutzen will, so ist es auch wieder
PFLICHT !

Bei diesen Pflichtveranstaltungen übernimmt das AA dann
wieder die Reisekosten !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für Eure Antworten, Ihr beiden, aber es hilft mir noch nicht weiter.

Gruß
Hans