Arbeitslose berufsanfängerin

hallo!
die tochter meiner freundin hat ihre ausbildung abgeschlossen und findet keinen job.
was kann sie beantragen? arbeitslosenGELD, arbeitslosenHILFE oder wie nun??
sie lebt alleine in ihrer eigenen wohnung und jobbt, bis sie in ihrem beruf was findet, aber natürlich reicht das hinten und vorne nicht, vom frust mal ganz abgesehen.
inwieweit werden die eltern zur unterstützung herangezogen?
danke für eure hilfe
karin

Hallo,
das kommt darauf an, was für eine Ausbildung sie gemacht hat. Wenn sie Erwerbseinkommen hatte, hat sie ja auch Arbeitslosenversicherung bezahlt, dann hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dabei werden die Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen.

Wenn sie eine schulische Ausbildung gemacht hat, hat sie keine Ansprüche beim AA, dann könnte sie höchstens Sozialhilfe beantragen.

Ab 01.01.05 ändert sich aber alles (Hartz 4).

Gruß
Nelly

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass in der der Arbeitslosigkeit vorangegangenen Rahmenfrist von drei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet wurde, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.

Arbeitslosengeld können somit nur diejenigen beziehen, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben, arbeitslose Beamte zum Beispiel nicht.

zitiert aus www.rechtspraxis.de

Gruss
Benni

ja, sie kann ALGeld Beantragen. da gibt es eine bestimmung, dass das gehalt was man nach der Ausbildung verdient hätte als Bemessungsgrundlage dient. ging mir auch so…tag der mündlichen prüfung war mein letzter arbeitstag. dann am tag danach zum arbeitsamt gegangen. mein letztes ausbildungsgehalt lag bei ca. knapp 1000,- EUR ( also so 900 - 1000 EURO) und ich habe dann ungefähr 500 EUR Arbeitslosengeld bekommen (anspruch für ein Jahr).
hoffe konnte helfen.
mfg

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