Arbeitslose Frau möchte umziehen

Hallo Behördenspezis,

eine arbeitslose Kumpelin möchte in eine andere Stadt ziehen. Gibt es da beim Arbeitsamt etwas besonderes zu beachten?

Grüße

Hi Caspar,

sie ist verpflichtet, dem Arbeitsamt umgehend die neue Anschrift mitzuteilen. Gleichzeitig muß sie sich beim für den neuen Wohnsitz zuständigen Arbeitsamt melden, obwohl die Ämter den notwendigen Aktentausch von Amts wegen vornehmen und sie von dem neuen Arbeitsamt angeschrieben wird. Das ist zumindest empfehlenswert, damit es nicht zu einer Verzögerung bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes kommt.

Gruß,
Francesco

Vielen Dank Francesco. o.T
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Als einer dieser Behördenspezies kann ich Di sagen, daß Du dich nahtlos beim neuen Arbeitsamt melden mußt, da du sonst für die Fehltage keine Leistungen bekommst.
Ein Beispiel: du meldest dich Montag beim alten AA ab und beim neuen erst Mittwoch an. Dann bekommst du erst wieder Leistungen ab Mittwoch.
Ich hoffe, jetzt ist alles klar.
MfG Holger