Hallo an alle, ich bin seit heute neu hier und würde mich gern über eure Antworten freuen. Folgendes Problem liegt an. Wenn man seit 01.12.2009 von seinem Mann getrennt lebt, dieser seit dieser Zeit schon mit einer anderen Frau zusammen ist und die Scheidung im Mai 2011 ist, muss man ihn bis dahin familienversichern lassen? Ein Formular der zuständigen KK hat er dazu ausgefüllt, mir zugesandt jedoch als geringfügig beschäftigten Minijob 360,00 € angegeben, kein ALG II, was vermutlich noch bezogen wird und keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, obwohl es diese gibt.
Hallo,
grundsätzlich lautet die Antwort „ja“, aber so wie geschildert wurden in der Erklärung falsche Angaben gemacht. Von daher muss die Ehefrau das nicht mitmachen und kann die Unterschrift verweigern, noch besser, Sie sollte die Kasse auch über die falschen Angaben in Kenntnis setzen - dann wird es nix mit der Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
Hallo, das Formular musst Du als Hauptversicherter der Kasse wahrheitsgemäß ausfüllen und damit dürfte das schon erledigt sein, oder ?
Wieso bekommt er ALG II ? Dann wäre er darüber auch versichert !
Danke, in erster Linie denke ich, dass es sinnvoll ist, sich erst mal beim zuständigen Arbeitslosenamt zu erkundigen wie der Stand der Dinge ist bzgl. Arbeitslosengeld - und wenn das wirklich verschwiegen wurde sowie auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, denke ich auch, dass ich dann einer Familienversicherung nicht zustimmen muss.
Hallo, ja eben, das sehe ich auch so. Ich verstehe auch nicht, wieso das Formular zuerst von der KK an diejenigen geschickt wird, die bei mir familienversichert sein wollen. Als Mitglied bestimme ich doch, wer bei mir familienversichert ist und nicht umgekehrt. Wie du ja schon sagtest, bin ich ja auch für die wahrheitsgemäße Auskunft verantwortlich und woher soll ich denn nun wissen, ob die Daten wahrheitsgemäß sind. Zumindest in einem Fall sind sie das nicht, da ich ganz genau weiß, dass die Mietwohnung belegt ist. Selbst wenn man die Miete vermutlich nicht auf sein eigenes Konto überweisen lässt, gilt dies als Betrugsversuch, da ja das Haus sein Eigentum ist und somit versucht wurde mich arglistig zu täuschen oder wie immer man das nun nennen mag.
…aber wenn es Arbeitslosengeld gäbe, auch nur ALG II, wäre da die Krankenversicherung mit dabei.