Wie sieht es aus, wenn man als Empfaenger von Arbeitslosenhilfe ins EU-Ausland zieht? Hat man da irgendwelche Ansprueche? Wenn ja von wem, Heimat oder Gastland?
Danke im voraus
Wie sieht es aus, wenn man als Empfaenger von Arbeitslosenhilfe ins EU-Ausland zieht? Hat man da irgendwelche Ansprueche? Wenn ja von wem, Heimat oder Gastland?
Danke im voraus
Hallo!
Du kannst deinen Anspruch bis zu einer Höchstdauer von drei Monaten mit ins europäische Ausland nehmen. Dann ist aber Schluss. Ob du dann im neuen Wohnland Anspruch auf Leistungen nach den dortigen Vorschriften hast, richtet sich nur nach den Rechtsvorschriften deines neuen Heimatlandes.
Um den Anspruch mitzunehmen brauchst du deutschen Arbeitsamt ein Formular E XXX. Die Zahl weiß ich jetzt nicht auswendig. Aber wenn du nachfrägst, kriegst du es bestimmt!
Viele Grüße
Florian
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