Arbeitslosen legal Drainage legen lassen

Hallo Forum!

Angenommen, ein Hausbesitzer möchte eine Drainage ums Haus legen. Er hat das Fachwissen, ein Freund hat sich nun bereit erklärt gegen Entgelt nach Anweisung die Arbeiten durchzuführen (ausbaggern mit einem Minibagger, verlegen der Rohre usw.). Der Freund ist nicht selbstständig, sondern zur Zeit arbeitslos. Kann der Hausbesitzer den Freund jetzt legal die Arbeiten ausführen lassen? Wo muß das angemeldet werden?

Gruß,
Silja

Hallo Silja,

wer stellt das Material und den Bagger - und wird nach Stunden oder nach Ergebnis abgerechnet - und was hat der Arbeitssuchende vorher so gemacht? Diese Kriterien dürften in diesem Fall dafür entscheidend sein, ob es sich um eine (sonstige, nicht gewerbliche) selbständige Tätigkeit handelt, die bloß bei der Agentur für Arbeit und bei der Berufsgenossenschaft angezeigt werden muss, oder um eine nichtselbständige, die auch der Bundesknappschaft angezeigt und pauschal verbeitragt und versteuert werden muss (mehr Details bei http://www.minijob-zentrale.de).

Trotz der Behördenkontakte ist die relativ einfachste Lösung, wenn der Fall nicht auf der Grenze zur Scheinselbständigkeit/Selbständigen Tätigkeit abläuft, sondern eindeutig weisungsgebunden, im Stunden-/Tagelohn, ohne eigenes Werkzeug/Material.

Diese Formalia sind zwar lästig, aber der einzige Weg, der gewährleistet, dass der Arbeitssuchende (a) einen Teil des Verdienstes ohne Risiko behalten kann und (b) unfallversichert ist, wenn der Bauherr den Bobcat auf seinem Fuß parkt und © beiläufig auch eine bessere Historie bei der Bundesagentur hat.

Schöne Grüße

MM