Hi,
hat die Agentur für Arbeit eigentlich die Verpflichtung, Arbeitslose zu in Antragsfragen/ Rechtsfragen zu ALG zu beraten?
Ist eine Auskunft dann verbindlich?
Das Finanzamt beispielsweise ist ja dazu rechtlich verpflichtet, gibt es so eine Verpflichtung auch irgendwo im SGB 3 oder läßt sie sich aus anderen Rechtsquellen ableiten?
Danke, foc