Hallo.
Ich habe eine Frage. Wenn jemand bis ende januar im Erziehungsurlaub ist und noch ca. 800 € von seinem arbeitsgeber bekommen hat, dann bis 31.10 arbeitslos war und ab 01.11 einen neuen job hat., wie trage ich das in der Lohnsteuererklärung ein? Wird das ALG versteuert? muss ich da nachzahlen?
Das ALG unterliegt der Progression, d.h. wenn im selben Jahr noch andere Einkünfte sind, wird das ALG als Einkommen mit angerechnet und demzufolge fällt evt. höhere Einkommenssteuer an. Auf der anderen Seite wird bei dem neuen Job ab November in der Berechnung der Lohnsteuer so vorgegangen, als wenn der AN das ganze Jahr beschäftigt war.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es da zu einer Nachzahlung kommen kann.
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Hi,
er hat gefragt, wie man das in Anlage N einträgt…
Schöne Grüße
C.
Hallo,
Ich habe eine Frage. Wenn jemand bis ende januar im
Erziehungsurlaub ist und noch ca. 800 € von seinem
arbeitsgeber bekommen hat,
Anlage N als Arbeitslohn, gleich erste ausfüllbare Zeile
dann bis 31.10 arbeitslos war
auf der Anlage N gibt es in der unteren Hälfte eine Zeile, die für das Arbeitslosengeld vorgesehen ist. Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, erhöht aber die Progression (Progressionsvorbehalt), d.h. der Steuersatz, der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist, erhöht sich.
und
ab 01.11 einen neuen job hat.,
wie der erste Arbeitslohn einzutragen. Beide etin sind anzugeben und am besten legt man eine Kopie der Arbeitgeberbescheinigung bei
muss ich da
nachzahlen?
das kommt auf die einzelnen Zahlen an. Mit einem PC Programm kann man das vorab ausrechnen.
Schöne Grüße
C.