Arbeitslosengeld

Hallo liebe W-W-W Gemeinde,

folgende Frage stellt sich :
Eine Person wird von Ihrem Arbeitgeber betriebsgedingt gekündigt.
Sie lebt zur Zeit alleine in Ihrem eigenen Haus. Falls der Lebensgefährte in dieses Haus einzieht, würde Ihr das Arbeitslosengeld gekürzt oder hat dies keinen Einfluß darauf ?

Nach meiner (geringen) Kenntnis in diesem Gebiet, würde ich behaupten das ein Lebensgefährte erst bei Hartz 4 mit einbezogen wird.

Danke im voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße
Jörg

Hallöchen…

Auf das normale Arbeitslosengeld I haben die Lebensumstände erstmal keinen Einfluss. Die Situation tritt erst bei ALG II auf. Da wird der Lebensgefährte bzw. auch das eigene Haus dann berücksichtig bei der Berechnung

[MOD] Vollzitat gelöscht

Beim Bezug von Arbeitslosengeld I ist es nicht relevant, ob der Lebensgefährte im Haus wohnt oder nicht.

Die Berechnung bezieht sich einzig und alleine auf das zuletzt verdiente Gehalt.

Erst beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) spielt es eine Rolle, ob der Antragssteller alleine lebt oder in einer Partnerschaft/Ehe.