folgende Frage stellt sich :
Eine Person wird von Ihrem Arbeitgeber betriebsgedingt gekündigt.
Sie lebt zur Zeit alleine in Ihrem eigenen Haus. Falls der Lebensgefährte in dieses Haus einzieht, würde Ihr das Arbeitslosengeld gekürzt oder hat dies keinen Einfluß darauf ?
Nach meiner (geringen) Kenntnis in diesem Gebiet, würde ich behaupten das ein Lebensgefährte erst bei Hartz 4 mit einbezogen wird.
Auf das normale Arbeitslosengeld I haben die Lebensumstände erstmal keinen Einfluss. Die Situation tritt erst bei ALG II auf. Da wird der Lebensgefährte bzw. auch das eigene Haus dann berücksichtig bei der Berechnung