Arbeitslosengeld +

Hallo,
wollte mal Infos über den momentanen Stand der Dinge einholen;

  • wer mind. 1Jahr beschäftigt war, bekommt 1Jahr Arbeitslosengeld.
  • Beträgt 65% des Nettoverdienstes
    (wenn der Nettoverdienst z.B. 1000€ betragen würde,aber durch Zuschläge(Nachtschicht, Sonntagsarbeit, usw.) auf circa 1300€ Netto im Monat sein würde - was würde das Amt dann zahlen oder würde ein Jahresschnitt gemacht?)
  • 65% wären bei 1000€ nur 650€ was aber wenn die Miete schon 640€ kostet bekommt man da Mietunterstützung?
  • Wie sieht es mit monatliche Abzüge aus (Versicherung, Lebensvers., Handy, Auto, Strom), erhält man hier Unterstützung?
    Beste Grüße
    Jxxn

Hi

Hallo,
wollte mal Infos über den momentanen Stand der Dinge einholen;

  • wer mind. 1Jahr beschäftigt war, bekommt 1Jahr

ein halbes jahr

Arbeitslosengeld.

  • Beträgt 65% des Nettoverdienstes

für singles 60%

(wenn der Nettoverdienst z.B. 1000€ betragen würde,aber durch
Zuschläge(Nachtschicht, Sonntagsarbeit, usw.) auf circa 1300€
Netto im Monat sein würde - was würde das Amt dann zahlen oder
würde ein Jahresschnitt gemacht?)

nein, es zählen nur sozialversicherungspflichtiges Einkommen

  • 65% wären bei 1000€ nur 650€ was aber wenn die Miete schon
    640€ kostet bekommt man da Mietunterstützung?

kann man beantragen, man sollte sich aber wohl nach einer preisswerteren Wohnung umsehen, wenn nicht in paar Monaten neuer Job da ist

  • Wie sieht es mit monatliche Abzüge aus (Versicherung,
    Lebensvers., Handy, Auto, Strom), erhält man hier
    Unterstützung?

nix, nada

Beste Grüße
Jxxn

Wallflower

Hi!

– Wer mind. 1 Jahr beschäftigt war, bekommt 1 Jahr Arbeitslosengeld.

Von 12 bis 15 Monaten sv-pflichtiger Beschäftigung sind’s nur sechs Monate.
Komplette Tabelle siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html

  • Beträgt 65% des Nettoverdienstes

So einfach ist das nicht! Näheres zur Alg-Berechnung/-Höhe siehe hier: /t/alg-i-berechnung/5038956/4

was aber, wenn die Miete schon 640 € kostet? Bekommt man da Mietunterstützung?

Eine eventuelle „Mietunterstützung“ bzw. Aufstockung von Alg I auf das Existenzminimum (ergänzendes Alg II) fiele ins Spektrum des SGB II (das fälschlicherweise sog. „Hartz IV“) oder man müsste Wohngeld beantragen.

  • Wie sieht es mit monatliche Abzüge aus (Versicherung, Lebensvers., Handy, Auto, Strom), erhält man hier Unterstützung?

Nein. Nicht bei Alg I.

Gruß
Liza