Hi!
– Wer mind. 1 Jahr beschäftigt war, bekommt 1 Jahr Arbeitslosengeld.
Von 12 bis 15 Monaten sv-pflichtiger Beschäftigung sind’s nur sechs Monate.
Komplette Tabelle siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html
- Beträgt 65% des Nettoverdienstes
So einfach ist das nicht! Näheres zur Alg-Berechnung/-Höhe siehe hier: /t/alg-i-berechnung/5038956/4
was aber, wenn die Miete schon 640 € kostet? Bekommt man da Mietunterstützung?
Eine eventuelle „Mietunterstützung“ bzw. Aufstockung von Alg I auf das Existenzminimum (ergänzendes Alg II) fiele ins Spektrum des SGB II (das fälschlicherweise sog. „Hartz IV“) oder man müsste Wohngeld beantragen.
- Wie sieht es mit monatliche Abzüge aus (Versicherung, Lebensvers., Handy, Auto, Strom), erhält man hier Unterstützung?
Nein. Nicht bei Alg I.
Gruß
Liza