In welchen Fall kann einem das Arbeitsamt in der Regel zum Amtsarzt schicken? Auch wenn man einen Krankheitstag hatte und noch im Arbeitsverhältnis stand,sich beim Arbeitgeber Krankmeldete und dies nicht Grund der Kündigung war?
Hallo,
Zwei Begründungen wären meines Wissens nach plausibel:
- Eine Krankheit dauert schon sehr lange an und der AN stünde kurz
vor dem Punkt der Berufsunfähigkeit. ( Ob nun sehr langfristig
krankgeschrieben oder regelmäßig und daher gekündigt ) - Oder im Bezug auf die Frage zur Feststellung künftiger beruflicher
Eignung oder als Vorbereitung von Umschulungsmaßnahmen.
Es wäre dann in etwa mit einer betriebsärztlichen Untersuchung
zu vergleichen. Fazit: Eignet sich der Bewerber gesundheitlich für
die angestrebte Tätigkeit ?
Beispiele: Im Umgang / Zubereitung frischer Lebensmittel wäre sehr
gute sinnliche Wahrnehmung von Vorteil, eine Hepatitis jedoch nicht.
Ein Bewerber für die Logistik müßte viel schleppen, steht aber
unbemerkt kurz vor einem Bandscheibenvorfall…usw…
mfg
nutzlos
Keines von beiden scheint hier zuzutreffen! Das Arbeitsamt macht diese Auflage tatzächlich wegen einem Krankentag wie ist das nur möglich? oder wie, die Kassen sind ja nicht grad voll,sagen die Medien! Schickt man nun die leute rum mit Auflagen das sie mürbe werden…hm???
Hallo Angelika,
die Einschaltung des Amtsarztes ist dann erforderlich, wenn Zweifel an der Erwerbsfähigkeit des erwerbslosen Hilfebedürftigen bestehen. Dazu ist aber im persönlichen Gespräch der Kunde über die Gründe umfassend zu informieren und auf seine Mitwirkungspflicht sowie auf sein Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen.
Grüße
Almut
Hallo,
Arbeitssuche in verwandten Berufsgruppen wäre ein Argument.
Darauf basieren auch die Vermittlungsmöglichkeiten.
Stellen wir uns mal vor, dass der Mensch keine Ausbildung hätte oder
in seinem Beruf zu viele erwerbslose Mitbewerber stünden…wie wollten
Alternativen gefunden werden.
mfg
nutzlos