Angenommen jemand ist arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld. Große Firmen haben ja oft ihre Arbeitnehmer genötigt sich 2 Jahre arbeitslos zu melden, um dann mit 60 in Rente zu gehen. Das gibt es Gott sei dank heute nicht mehr, aber bei der Argentur für Arbeit war das bekannt und wurde geduldet. Was passiert, wenn jemand nach diesem Modell Leistungen bezieht und sich bei einem Umzug in ein anderes Zuständigkeitsgebiet nicht ummeldet? Muß er dann Geld an die Argentur zurückzahlen? Wie sieht es aus, wenn er telefonisch, postalisch und per e-mail zu erreichen war? Bei einer Zahlungsaufforderung - sollte er Widerspruch einlegen?
Hallo
Sprechen wir hier über einen Sozialabbau / Sozialplan, wo im Vorfeld mit Vertretern des BA „gedealt“ wurde?
Gruß,
LeoLo
Ich stelle mir gerade den Fall wie folgt vor:
Ein großer Konzern will die älteren Mitarbeiter loswerden,
ich meine sozialverträglich in den Vorruhestand. Dazu konnte man bis Ende 2004 Auflösungsverträge abschließen, die Jahrgänge incl. 1951 konnten dann mit 60 in Rente. Ich könnte mir vorstellen: Das unterschreibt keiner. Aber mit 3 Jahren Beurlaubung und dann 2 Jahre arbeitslos, garantiertem Mindesteinkommen…
Wenn dann, nur mal angenommen, der dann Arbeitslose einen Fehler beim Ummelden macht, müßte er die Folgen dann allein tragen?
Die Arbeitsagentur läßt sich ja auf diese Scheinarbeitslosen ein, könnte trotzdem das Geld gestrichen werden? (Vermittelt wird doch nichts und niemand)
Hallo
Da muß man ganz vorsichtig sein. Die „Zusagen“ der Arbeitsagenturen sind nicht verbindlich nach dem Motto „Dem Alosen kann nichts passieren“. Es gab mehr als einen Fall, wo diese - scheinbar geduldeten - Alosen sich plötzlich in Beschäftigungsmaßnahmen wiederfanden, wo sie in Arbeit vermittelt werden sollten und gar nicht wußten, wie ihnen geschah…
Der Arbeitslose unterliegt normal den gesetzlichen Regelungen der SGB, inklusive dem SGB 3. Also gehen die Feheler, die er macht, auch voll zu seinen Lasten.
Übrigens eine hochbrisante sozialpolitische Diskussion, die im Zusammenhang mit dieser Thematik entstehen könnte. Vor allem, wenn man sich an der Selbstverständlichkeit stört, die hier an den Tag gelegt wird im Hinblick darauf, daß der AN ohne jede Gegenleistung zwei Jahre ALG entgegennimmt und noch nicht einmal für seine eigenen Versäumnisse geradestehen will.
Gruß,
LeoLo