Hallo,
Angenommen Jemand hat in Deutschland gearbeitet und zieht z.B. nach Frankreich oder Belgien um dort zu arbeiten. Ihm wird nach nur kurzer Zeit gekündigt. Das ihm zustehende Arbeitslosengeld in Frankreich oder Belgien ist höher als er in Deutschland erhalten hätte. Muss Deutschland nun an Frankreich eine Ausgleichszahlung dafür leisten, oder bleibt Frankreich selbst auf den Kosten sitzen?
Beste Grüsse,
Sahasrara