Arbeitslosengeld

Hallo,

Angenommen Jemand hat in Deutschland gearbeitet und zieht z.B. nach Frankreich oder Belgien um dort zu arbeiten. Ihm wird nach nur kurzer Zeit gekündigt. Das ihm zustehende Arbeitslosengeld in Frankreich oder Belgien ist höher als er in Deutschland erhalten hätte. Muss Deutschland nun an Frankreich eine Ausgleichszahlung dafür leisten, oder bleibt Frankreich selbst auf den Kosten sitzen?

Beste Grüsse,
Sahasrara

Hallo,

Angenommen Jemand hat in Deutschland gearbeitet und zieht
z.B. nach Frankreich oder Belgien um dort zu arbeiten. Ihm
wird nach nur kurzer Zeit gekündigt. Das ihm zustehende
Arbeitslosengeld in Frankreich oder Belgien ist höher als er
in Deutschland erhalten hätte. Muss Deutschland nun an
Frankreich eine Ausgleichszahlung dafür leisten, oder bleibt
Frankreich selbst auf den Kosten sitzen?

Innerhalb der EU-Staaten sind Ausgleichszahlungen für vom Drittland erbrachte „Sozialzahlungen“ ausgeschlossen; geregelt durch die EU-Verträge. Antwort also; ja, bleiben darauf sitzen,…

Beste Grüsse,

Sahasrara

Hallo Peter,

ich bedanke mich für deine Antwort.

Beste Grüsse,
Jade