Hallo alle,
Sie seit 01.01.2012 durch Aufhebungsvertrag „arbeitslos“ (Mutter von 2 Kindern im Alter von 2 und 4 J.).
Besuch beim Arbeitsamt erfolgte pünktlich 3 Mon. vor Arbeitsende.
Sie betreut ihr jüngstes Kind unter 3 J. zu Hause. Erst mit Eintritt in den Kindergarten am 01.09.12 steht sie dem Amt zur Verfügung und darf somit Arbeitslosengeld beziehen.
Wieviel Monate vorher sollte sie Arbeitslosengeld beantragen?
Kann da noch die Rede von Sperrfrist sein?? (9 Mon. liegen ja dazw.)
Wenn sie sich bis dahin (01.09.) „etwas dazu“ verdienen möchte,
wird das zur Arbeitslosengeldberechnung hinzugezogen?
Würde mich sehr freuen, wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte.
Gruß nima0110