Arbeitslosengeld

Hallo,ganz kurz,bin vor 3mon. arbeitslos geworden(habe gekündigt nach 25 J.) und beziehe jetzt Alg.,nun bin ich auf einem Seminar vom AA das geht 2 mon.! Jetzt habe ich eine Stelle angeboten bekommen bei der ich nur die hälfte verdiene wie vorher.Und jetzt m.Frage:Wenn ich diese Stelle annehmen würde und nach 1-2 Monaten merke daß es nichts für mich ist,bekomme ich dann mein Alg.trotz der kurzen Unterbrechung nach meinem alten Lohn berechnet oder nach dem neuen und wenn ich in der Probezeit -3mon.- selbst aufhöre/kündige wird mir dann das Alg für eine bestimmte Zeit gesperrt,oder gilt das alles bei Probezeit nicht? danke für Eure Mühe mir auf die Sprünge zu helfen!!gerd

Hallo,

die Höhe des bisher bezogenen Alg bleibt gleich, solange kein Neuanspruch erworben wird. d.h. bei 1-2 Monaten neuer Beschäftigung,  bleibt es gleich, da der s.g. Bestandschutz greift.

Bei Eigenkündigung der neuen Beschäftigung kann ich keine Aussage treffen, ob es eine Sperrzeit gibt. Das wird sicher geprüft. Kommt darauf an, welche Gründe vorliegen. Ich würde  mich vor der geplanen Arbeitsaufnahme mit meinem Vermittler kurz schließen um das zu besprechen.

VG Claudia

Danke!!!