ein Bekannter von mir war selbständig und hatte im November bis Februar nicht viel zu tun. Er beantragte Arbeitslosengeld ( Anwartschaft war erfüllt), aber nur in einem Umfang von 25-29 Stunden, da er für sein Unternehmen noch unterwegs war, um Aufträge zu besorgen und „Schreibkram“ zu erledigen hatte.
Der Antrag auf Arbeitslosengeld wurde abgelehnt mit der Begründung „da in Betracht kommende Arbeitsplätze mit der nur möglichen Arbeitszeit nicht in nenneswertem Umfang vorhanden sind.Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung, sind nicht arbeitslos und haben keinen Leistungsanspruch.“
Der Widerspruch ,den er daraufhin einlegte, wurde als unbegründet zurückgewiesen (von der gleichen Stelle, die den Ablehnungsbescheid geschickt hatten).
Meine Fragen:
Lohnt sich eine Klage vor dem Sozialgericht? Oder hat das Arbeitsamt grundsätzlich recht?
Kennt jemand einen ähnlichen Fall, der vor dem Sozialgericht entschieden wurde? (möglichst zu Gunsten des Arbeitslosen)
wenn Dein Bekannter noch für sein Unternehmen unterwegs war und/ oder ist, dann ist er nicht arbeitslos und hat auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn er so wenig verdient, dass sein Lebensunterhalt nicht gesichert ist, so muss er den Weg zum Sozialamt antreten und dort laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Weitere und exaktere Infos hierzu bieten Dir Links, die in der Brettbeschreibung zu finden sind.
Der Widerspruch ,den er daraufhin einlegte, wurde als
unbegründet zurückgewiesen (von der gleichen Stelle, die den
Ablehnungsbescheid geschickt hatten).
Meine Fragen:
Lohnt sich eine Klage vor dem Sozialgericht? Oder hat das
Arbeitsamt grundsätzlich recht?
Das Arbeitsamt hat recht.
Zur Verfügbarkeit zählt grundsätzlich die objektive Möglichkeit und subjektive Bereitschaft, eine Vollzeitbeschäftigung auszuüben.
Nur bei anzuerkennenden Bindungen (Kinder, pflegebedürftige Angehörige) ist eine Beschränkung auf Teilzeit möglich.
Also Grundsätzlich immer voll zur Verfügung stehen!
Kennt jemand einen ähnlichen Fall, der vor dem Sozialgericht
entschieden wurde? (möglichst zu Gunsten des Arbeitslosen)
Hi, hast recht, der ganze Aufwand lohnt sich wirklich nicht, geh am besten z7um Soziamt, kauf dir das Bundessozialhilfegesetz und beantrag alles , was doirt steht, der Reihe nach und du hast mehr in der Hand als beim Arbeitsamt.
Tschüßße
sorry, aber ich muß Dir widersprechen. ALG und Selbstständigkeit müssen sich nicht ausschließen. Ich befinde mich selber gerade in dieser Situation. Wichtig ist, daß er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und daß er in sein eigenes Unternehmen weniger als 15 (andere sagen 18) Stunden wöchentlich investiert.
Die 25-29 Stunden anzugeben, war allerdings, sagen wir mal, naiv.
Klassisches Eigentor …
… aber jetzt geht´s in die Verlängerung: Liegt Dein Bekannter mit seinem Einkommen unter dem Sozialhilfesatz? Dann kann er Prozeßkostenbeihilfe beantragen. Oder hat er eine Rechutzversicherung? In diesen beiden Fällen sollte er auf jeden Fall klagen, da er null Risiko eingeht, selbst wenn er nicht Recht bekommen sollte.
Grundsätzlich: Er hat seine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt und damit ein Recht auf ALG. Wenn das Aa ihm keinen Job für 25-29 Stunden anbieten kann, so ist das nicht sein Problem (Argumentationshilfe: Halbtagsjobs). Er ist nicht für die Situation auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich. Ihm wird das Geld natürlich anteilig gekürzt.
Und für´s nächste Mal: Selbstverständlich haben sich seine Verhältnisse bis dahin komplett geändert und er will die vollen 40 h / Woche arbeiten.
Wirf auch mal einen Blick auf mein Posting an Hafenmaus weiter unten.
ein Bekannter von mir war selbständig und hatte im November
bis Februar nicht viel zu tun. Er beantragte Arbeitslosengeld
( Anwartschaft war erfüllt), aber nur in einem Umfang von
25-29 Stunden, da er für sein Unternehmen noch unterwegs war,
um Aufträge zu besorgen und „Schreibkram“ zu erledigen hatte.
Hallo Sandra,
er ist unterwegs um Aufträge zu besorgen?Also ist er nicht arbeitslos,sondern der Laden läuft nur schlecht?
Ich denke,dafür ist das Arbeitslosengeld wohl kaum gedacht.Sonst könnte sich jeder in seinem Traumberuf selbständig machen.Und wenn die Kohle nicht reicht,geht man einfach zu Vater Staat und holt sich dann den Rest,den man braucht?
Merkwürdiger Gedanke.
Gruß Sebastian
Hallo Sandra,
er ist unterwegs um Aufträge zu besorgen?Also ist er nicht
arbeitslos,sondern der Laden läuft nur schlecht?
Ich denke,dafür ist das Arbeitslosengeld wohl kaum
gedacht.Sonst könnte sich jeder in seinem Traumberuf
selbständig machen.Und wenn die Kohle nicht reicht,geht man
einfach zu Vater Staat und holt sich dann den Rest,den man
braucht?
Merkwürdiger Gedanke.
Gruß Sebastian
Hallo Sebastian,
also entweder arbeitest du auf dem AA,daß du so argumentieren mußt oder du warst noch nie in einer Situation, in der du Geld brauchst und nicht weißt wo du es hernehmen sollst.
Er hatte doch die Anwartschaft erfüllt (hat in den letzten 3 Jahren mind. 360 Tage gearbeitet) und nicht zu vergessen ist, dass 6,5 % seines damaligen Bruttolohnes das AA einkassiert hat.
wenn ich 360 Tage gearbeitet habe, habe ich nicht automatisch Anspruch auf Leistungen, sondern muss zudem auch wirklich arbeitslos sein.
Du kannst u.o.a. Links mal ein bissel stöbern, wirst da einiges finden zu Ansprüchen, Vorraussetzungen und Leistungen.
Hallo Sebastian,
also entweder arbeitest du auf dem AA,daß du so argumentieren
mußt oder du warst noch nie in einer Situation, in der du Geld
brauchst und nicht weißt wo du es hernehmen sollst.
Er hatte doch die Anwartschaft erfüllt (hat in den letzten 3
Jahren mind. 360 Tage gearbeitet) und nicht zu vergessen ist,
dass 6,5 % seines damaligen Bruttolohnes das AA einkassiert
hat.
Sandra
Hallo Sandra,
nein,ich arbeite nicht beim AA und ich habe schon öfters die Situation gehabt,kein Geld zu haben und eine Familie versorgen zu müssen.Aber die Grundbedingung für den Erhalt von Arbeitslosengeld ist nun mal die Arbeitslosigkeit (deswegen heisst es glaube ich auch Arbeitslosengeld).Ich kann diese jungen,erfolglosen Jungunternehmer nicht mehr hören.Erst meinen sie clever genug zu sein,auf eigenen Füßen zu stehen und wenn sich herausstellt,daß das wohl nix war,schreien sie beim Arbeitsamt um Hilfe.Mein Gott,selbständig sein im Beruf ist etwas
anderes als wirklich selbständig zu sein und für sich selbst sorgen zu können.Sicher gibt es auch Gründe,die ausserhalb des Einflussbereiches eines einzelnen ihre Ursache haben.Wer mit seiner beruflichen „Selbständigkeit“ einfach ungeheures Pech hatte,dem soll natürlich geholfen werden.Aber dann sollte dieser jemand diese „Selbständigkeit“ auch aufgeben.Aber wegen mangelnder Aufträge (Unfähigkeit,welche zu besorgen?),die Allgemeinheit per Arbeitslosengeld dazu zu verdonnern,ihm die „Selbständigkeit“ zu finanzieren,finde ich schon ziemlich dreist.Das ist für mich mit Schwarzarbeit gleichzusetzen.Entweder man ist „Selbständig“,oder man ist Arbeitslos.Ein bischen schwanger gibts eben nicht.
Und das Argument,er könne nur ein paar Stunden arbeiten,weil er noch „Papierkram“ zu erledigen hat,das ist ja wohl nicht Dein Ernst.Die „Selbständigen“,die ich kenne (und das sind nicht wenige),arbeiten 10-12 Stunden am Tag und der „Papierkram“ wird nach Feierabend bis in die Nacht erledigt. Berufliche „Selbständigkeit“ erfordert Mut,Ausdauer und extremen Arbeitseinsatz.Wer dazu nicht bereit ist,sollte lieber irgendwo als Angestellter seinem „9 to 5“ nachgehen.
Gruss Sebastian