Arbeitslosengeld

Hallo,
wenn ich 8 Jahre als Angestellte gearbeitet habe, dann 2 Jahre studiert habe und während der 2 Jahre einen Minijob (400 €) hatte und volles Bafög bezogen hat, und jetzt wieder Arbeitsuchend ist und kein Bafög mehr bezieht. Kann man sich dann jetzt arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beziehen bis man Arbeit gefunden hat und wieviel würde das sein? Berechnet sich dass dann prozentual von dem Gehalt der 8 Jahre oder vom Minijob?
Danke!
Lisa

Hallo Lisa,

hast du jemals Arbeitslosengeld bezogen?? Bei der Arbeitslosmeldung werden lediglich die letzten 2 Jahre vor Anspruchsentstehung berücksichtigt. Wie du gesagt hast, hast du 2 Jahre lang studiert. Wenn beim 400€-Job Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, wäre ein Neuanspruch entstanden. Sollte das nicht der Fall sein, liegt kein Anspruch auf Arbeitslosengeld vor.
Arbeitslosengeld beträgt ca. 60 % (bei Leistungsbeziehern mit Kindern 67%) der letzten 12 durchschnittlichen Monatsgehälter.
Viele Grüße, SweetAngel1801

(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.

Hallo,
nein, ich habe noch nie Arbeitslosengeld bezogen und ich habe auch nur 1 Jahr studiert. Ich verstehe jetzt nicht ob ich Anspruch habe oder nicht? DAnke

Hallo.
Da Sie innerhalb der letzten zwei Jahre nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, werden sie wohl keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

ich war bis August 08 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, seit sept 08 student und jetzt hab ich aufgehört mit dem studium

ich hatte mich vertan, ich hab nur ein jahr studiert (ich hab in semestern gezählt)

ich hatte mich vertan, ich hab nur ein jahr studiert (ich hab
in semestern gezählt)

Also, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muß man innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Könnte also etwas knapp werden. Am besten am Montag bei der Agentur für Arbeit einfach dort telefonisch oder persönlich einen Antrag stellen.

Hallo,

wie ich nun erkennen konnte, wurde deine Frage von den anderen schon beantwortet…
Solltest du also 12 Monate - innerhalb der letzten 2 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, würde evtl. ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen…
Falls der Anspruch nicht besteht, kannst du zur Sicherung deines Lebensunterhalts Arbeitslosengeld II beantragen…

MfG

Oben hast du geschrieben, du hast 2 Jahre studiert. Nun ist es nur noch 1 Jahr? Was stimmt denn nun?

Hallo Lisa!

Ich kann mich meinen Vorrednern anschliesen! Jedoch gibt es eine härte Regelung, in der die Beschätigungszeit auf drei Jahre rückwirkend auf insgesammt 12 Monate gezält werden kann.
Das heißt, solltest Du wie beschrieben, im vergangenen Jahr nicht versicherungspflichtig gearbeitet haben, kann man die Beschäftigungsmonate, der letzten 3 Jahre zusammenzählen.
Bekommst Du in dieser Zeit(3 Jahre) 12 Beschäftigungsmonate zusammen, wird daraus das Arbeitslosengeld berechnet. Die Gesammtsumme, geteilt durch 12, und dann 60 % vom Netto für Alleinstehende, oder 67 % vom Netto für Verheiratete oder Alleine mit Kind.
Solltest Du dies nicht erreichen, dann besteht die Möglichkeit, ALG 2 zu beantragen.

hallo, danke, und wann werden die letzten 2 und wann die letzten 3 jahre berücksichtigt?

Hallo!
Du hast mir erneut eine Frage geschickt, kann sie aber nicht lesen. Sende Sie bitte nochmal, damit ich sie Dir beantworten kann!