Arbeitslosengeld

Hi,
weiß jemand, wonach die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet wird? (z.B. x % vom letzten Bruttogehalt)

Freue mich auf Feedback!

Hi,
weiß jemand, wonach die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet
wird? (z.B. x % vom letzten Bruttogehalt)

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Hallo Gabi,

ist eine schwere Frage, locker gestellt. Ich versuch mal ne’ Antwort.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld

Wenn man ein Kind auf der Steuerkarte hat oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte hat es auf der Steuerkarte eingetragen, gibt es 67 Prozent … Alle anderen bekommen 60 Prozent vom … um die gesetzlichen Abzüge bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallenden, verminderten Arbeitsentgelt.

Dieses Amtsdeutsch ist schwer zu verstehen und verführt viele zu überhöhten Annahmen über die Höhe des zu bewilligenden Arbeitslosengeldes. Deshalb nachfolgend eine kleine Aufklärung darüber, wie das Arbeitsamt rechnet:

Arbeitsentgelt und Ausgangspunkt der Rechnung ist der durchschnittliche versicheningspflichtige Bruttowochenlohn der letzten 12 Monate beim Zeitpunkt deines Ausscheidens (also dein Bruttolohn ohne z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder gar übertarifliche Lohnerhöhungen, die im Hinblick auf dein Ausscheiden gezahlt wurden ), das sogenannte Bemessungsentgelt.
War dein durchschnittliches Arbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten niedriger als im Durchschnitt der letzten 2 Jahre, solltest du beantragen, den längeren Zeitraum zur Grundlage der Berechnung zu nehmen. Das erhöht dein Arbeitslosengeld.

Ausnahmen von der Regel gibt es für Antragsteller, die in den letzten 3 Jahren schon einmal Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen haben. Deren Bemessungsentgelt muß mindestens so hoch sein wie im letzten Leistungsbescheid festgesetzt. Das soll die Bereitschaft unterstützen, sich bei Arbeitslosigkeit auch für schlechter bezahlte Tätigkeiten zu bewerben.

Dieselbe Ausnahme gilt für ehemals Arbeitslose, die sich auf eine Teilzeitbeschäftigung (mindestens 80% der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit) eingelassen haben, die sie innerhalb von 3 Jahren wieder verlieren.

Auch hier wird die alte Bemessungsgrundlage zur aktuellen Anspruchsberechnung herangezogen, um eine höhere Flexibilität am Arbeitsmarkt zu befördern. Das Bemessungsentgelt wird danach jeweils um den geringeren Betrag auf volle 10,-DM-Beträge auf- oder abgerundet und um die „gesetzlichen Arbeitnehmer-Abzüge… vermindert".

Das heißt, von deinem Bemessungsentgelt gehen jetzt ab:

• der Rentenversicherungsbeitrag,
• der durchschnittliche Krankenversicherungsbeitrag,
• der Steuerabzug gemäß der zweckmäßigsten Steuerklasse,
• der niedrigste Kirchensteuersatz (dies auch bei Arbeitslosen, die keiner Rehgionsgemeinschaft angehören).

Über bleibt das „Netto’’-Arbeitsentgelt. Von diesem sogenannten Leistungsentgelt gibt es dann entweder 67 oder 60 Prozent als Arbeitslosengeld, je nachdem, ob ein Kind auf der Lohnsteuerkarte steht bzw. Kindergeldbezug durch die Familienkasse nachgewiesen werden kann, oder nicht.

Wieviel die gesetzUchen Abzüge ausmachen, brauchst du nicht ausrechnen. Dafür gibt es beim Arbeitsamt eine Arbeitslosengeldtabelle. Der kannst du entnehmen, wieviel dir bei welchem Leistungsentgelt und welcher Leistungsgruppe als wöchentÜcher Leistungssatz zukommt, je nachdem ob du 67 oder 60 Prozent bekommst. Die Leistungsgruppen stehen dabei für die jeweilige Steuerklasse, in die man fällt.

Leistungsgruppe A entspricht den Steuerklassen l und IV Leistungsgruppe B entspricht der Steuerklasse II
Leistungsgruppe C entspricht der Steuerklasse III Leistungsgruppe D entspricht der Steuerklasse V und Leistungsgruppe E entspricht der Steuerklasse VI.

Hoffentlich bist du nicht zu schockiert, wie gering dein Arbeitslosengeld sein wird. Im Durchschnitt es Jahres 1996 gab es noch 17.794,- DM (West) bzw. 14.902,- DM (Ost) an Arbeitslosengeld, also monatlich durchschnittlich 1.480,- DM (West) bzw. 1.209,- DM (Ost). Im Juni '97 schon war das durchschnittliche monatUche Arbeitslosengeld auf 1.399,- DM ( West) bzw. 1.188,- DM (Ost) gefallen. Betrachtet man die Daten nach Geschlechtern differenziert, sieht die Situation für die Frauen sogar noch schlechter aus. Während die Männer im Westen durchschnittUch 1.662,- DM erhielten, mussten sich die Frauen mit 1.039,- DM begnügen. Im Osten war die Relation 1.300,- DM für Männer zu 1.086,- DM bei Frauen.

Denke lieber darüber nach, wie du mit dem Wenigen auskommen kannst und welchen Beitrag du in den nächsten Tarifrunden leisten kannst, damit der Tariflohn steigt, denn mit dem allgemeinen Lohnniveau steigen auch Arbeitslosengeld und -hilfe, die jährlich, getrennt nach West und Ost angepaßt werden.

Sollte im Übrigen der Leistungsbescheid, den das Arbeitsamt dir schickt, einen geringeren Leistungssatz ausweisen als du dir ausgerechnet hast, wende dich sofort an deine Gewerkschaft. Wenn du richtig gerechnet hast, wird sie dir helfen, per Widerspruch und Klage zu deinem Geld zu kommen.

Nebenverdienst

Viele Erwerbslose können mit ihrem Arbeitslosengeld nicht über die Runden kommen. Deshalb sind sie gezwungen, sich einen Nebenverdienst zu suchen.
Das ist prinzipiell auch zulässig. Man muß die Nebentätigkeit nur in jedem Fall dem Arbeitsamt melden. Nebentätigkeiten dürfen nicht mehr als 14 Wochenstunden umfassen. Allerdings muß man sich den Netto-Nebenverdienst (abzüglich Werbungskosten) teilweise anrechnen lassen. 20% des Arbeitslosengeldes müssen dabei immer anrechnungsfrei bleiben, mindestens jedoch 315,- DM (West) bzw. 265,- DM (Ost).

Der darüberhinausgehende Betrag wird, mit Ausnahme einiger mithelfender Familienangehöriger, vom Arbeitslosengeld wieder abgezogen.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hi,
weiß jemand, wonach die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet
wird? (z.B. x % vom letzten Bruttogehalt)

klick mal hier drauf —> http://www.algrechner.de/
da kannst du ein programmchen runterladen, was dir das arbeitslosengeld berechnet.

gruß ann

Nebenverdienst

Viele Erwerbslose können mit ihrem Arbeitslosengeld nicht über
die Runden kommen. Deshalb sind sie gezwungen, sich einen
Nebenverdienst zu suchen.
Das ist prinzipiell auch zulässig. Man muß die Nebentätigkeit
nur in jedem Fall dem Arbeitsamt melden. Nebentätigkeiten
dürfen nicht mehr als 14 Wochenstunden umfassen. Allerdings
muß man sich den Netto-Nebenverdienst (abzüglich
Werbungskosten) teilweise anrechnen lassen. 20% des
Arbeitslosengeldes müssen dabei immer anrechnungsfrei bleiben,
mindestens jedoch 315,- DM (West) bzw. 265,- DM (Ost).

Hallo,

kleine Anmerkung: auch im Osten kann man 315 DM pro Monat abzugsfrei dazuverdienen.

MfG Holger