arbeitslosengeld
Habe zum 31.12.08 eine betriebsbedingte Kündigung erhalten.
Bin seit Juli 2008 wegen Unfall krank geschrieben.
Theoretisch wäre ich seit 01.01.09 arbeitslos. Bin aber weiter krank geschrieben. Meine Frage. Ich bekomme noch bis zum 31.12.09 Krankengeld und dann…?? Arbeitslosengeld1 oder… ? ? ?
Danke für Infos
Hallo,
also auf jeden Fall würde ich mich mal (soweit es möglich ist) frühzeitig bei der zuständigen Agentur melden. 3 Monate vor Ablauf des Krankengeldes bzw. der Kündigung - also bei Dir ab 01.10.09. Dann kannst Du zum 01.01.2010 ALG I beantragen.
Hallo Marion
Danke für die Info ! ! !
Hallo!
Das ist nicht so leicht von meiner Seite zu beantworten.
Damit ich diese Frage richtig beantworten kann, benötige ich noch ein paar Angaben! Warum bist Du nur bis Dez krank geschrieben? Um welche Art von Erkrankung handelt es sich bei Dir? Das sollte ich noch wissen, denn es geht darum, daß anhand der Dauer Deiner Krankheit du ausgesteuert wirst, das heißt es wird von seitens der Krankenkasse ein Rentenantrag gestellt. Aber um Dir genaueres scheiben zu können, benötige ich die oben angegebenen Angaben.
Hallo Momo
Ich hatte einen Verkehrsunfall mitte 2008 zum 31.12.08 hatte ich meine Betriebsbedingte Kündigung erhalten.
Mein Oberschenkel ist noch gebrochen ( pseudoahtrose ).
Meine Krankenkasse zahlt glaub nur noch bis zum 31.12.09 ?
Gruß von Tom
Hallo Mc Fly!
Meines Wissens nach, muß die Krankenkasse weiter bezahlen. Da dies eine Erkrankung ist, die von vorn herein klar ist, daß sie länger dauert oder dauern könnte. Sollte die Krankenkasse Dich gesund schreiben, was sie aber nicht dürfte,da du ja sicherlich einen Arzt hast, der Dir bescheinigt, daß Du weiterhin krank bist. Sollte dies jedoch geschehen, empfehle ich Dir einen Anwalt hinzu zu ziehen, der Medizien bzw. Sozialrecht vertritt. Solltest Du es nicht bezahlen können, hast Du die Möglichkeit, Dir einen Berechtigungsschein für Sozialrecht beim Amtsgericht zu holen, dann übernimmt der Staat die Kosten. Auf jeden Fall hat die Kasse nicht das recht Dich in Deinem Fall gesund zu schreiben, sie muß die Bescheinigung deines Arztes berücksichtigen. Kann jedoch sein, daß Du zum MDK mußt, der dann Deine weitere Erkrankung bescheinigt.
hallo mac fly
krankengeld wird für längstens 78 wochen gezahlt. wenn die krankheit dann noch besteht und arbeitsunfähigkeit vorliegt kann man erwerbsminderungsrente beantragen oder arbeitslosengeld 2.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/eink…
http://www.sozialhilfe24.de/
gruß
burkard