Liebe/-r Experte/-in,
ich habe meine Freistellung in meinem Urlaub erhalten.Es war alles mit der Arbeitsagentur geklärt.Konnte Sie 1Woche später nachreichen.Man hat mir später erst gesagt das ich für diese Woche kein Geld bekomme.
Ob das so korrekt ist?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruss
Susanne
Hallo,
leider geht das über mein Wissen hinaus. Ich bin eher auf ALG II spezialisiert. Hier gehts doch um ALG I oder nicht?
Viele Grüße
Stephan
Hallo.
Schwierig darauf zu antworten.
Gehen Sie doch einfach in den Widerspruch, dann wird von einer unabhängigen Person gepürft, wer Recht hat.
hallo susanne,
erstmal sorry, dass es solange gedauert hat, aber ich war eine woche unterwegs…
zur frage, zunächst der originaltext des arbeitsamtes:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27736/Navigation/zen…
hierin kann man entnehmen, dass zur fristwahrung eine telefonische meldung ausreicht. wenn das arbeitsamt kenntnis von der kommenden arbeitslosigkeit hatte, dann reicht das vollkommen aus.
und hier noch der gesetzestext:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/38.html
da steht im absatz 3, satz 2: …kann die agentur für arbeit…einstellen…wenn kein wichtiger grund vorliegt. wenn du also im urlaub gewesen bist und dich gar nicht melden konntest, liegt wohl ein wichtiger grund vor.
zusammengenommen hatte die agentur kenntnis und für die nicht erfolgte persönliche meldung lag ein wichtiger grund vor. ich sehe keinen grund für eine wie auch immer geartetet kürzung. sollte wider erwarten eine erfolgen, würde ich unbedingt widerspruch einlegen.
wenn du noch irgendwelche fragen hast, irgendwas unklar ist, oder das arbeitsamt zickt…melde dich gern.
gruß
burkard
Hallo burkard,
es geht nur um die Freistellung.Man muss ja am nächsten Tag damit auf dem Amt erscheinen.Das wäre am 17.08.gewesen.Ich war aber erst am 24.08.auf dem Amt.
Gruss
Susanne