Arbeitslosengeld

Liebe/-r Experte/-in,

nochmal Vielen Dank dass Eure Zeit in Anspruch nehmen, um Leuten Ihr Wissen weiterzugeben.

Nach 7Jahren Beschäftigung bin ich arbeitslos und beziehe derzeit Arbeitslosengeld.
Darf ich trotzdem einen 400 Euro-Job annehmen?

Ich habe dies zu dem Thema gelesen, aber ich verstehe es nicht ganz :
" Üben Sie während ihrer Arbeitslosigkeit, in der Ihnen Arbeits-losengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, ist das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungs-
beiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 20 Prozent des monatlichen Arbeitslosengeldes, mindestens aber von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld für den Kalendermonat, in dem Sie die Beschäftigung ausüben, anzurechnen. "

Was heisst das denn konkret ?
Wenn das Beispiel jetzt gebe :
Ich bekomme 1000€/monat ALG I. Nun übe ich einen Mini-Job wo ich 10 Std/Woche arbeite und 250 €/Monat verdiene. Heisst das ich werde vom Arbeitsgeber dann von den 250€ nur 165 Euro bekommen, nach Steuerabzug, wobei 165 frei ist ?

Vielen Dank noch mal !

Hermann

Hallo,
zunächst werden die Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) vom Gehalt abgezogen. Der Betrag, der über dem Freibetrag von 165€ liegt, wird angerechnet.
Bei Ihrem Beispiel:
250€ - 165€ = 85€
85€ werden dann weniger vom Arbeitslosengeld ausgezahlt, also nur noch 915€.
Viele Grüße, SweetAngel1801

Hallo Hermann,

ja sozusagen. 165 Euro ist Mindestfreibetrag. Das heisst z.B., wenn Dir der AG 250,- Euro netto auszahlt, werden 85,- Euro angerechnet, d.h. wieder vom ALG I abgezogen; daher wäre es ratsam bei der Mindestfreibetragsgrenze von 165 Euro zu bleiben.

Dies wurde deswegen eingeführt, da sonst jeder ALG I beziehen würde und einen Minijob machen würde für 400 Euro und keiner mehr Vollzeit arbeiten würde.

Ich hoffe Dir bisschen geholfen zu haben.

Liebe Grüße
Marion

Also heisst das es lohnt sich dann nicht einen Mini-Job auszuüben wenn man arbeitslos ist ?
weil ich meine, nach dem Rechnenssystem, würde 400€ verdienen, wird 400 -165 = 235 Euro von meinem ALGI abgerechnet, das heisst am Ende des Monats würde ich (1000 - 235) + 400 bekommen also 1165 € anstatt 1400 Euro ?

Aso ok ich verstehe jetzt.

vielen Dank.

Hermann

Es lohnt sich immer, weil man ggf. eine feste Anstellung dort bekommen könnte… Zudem hat man keine Lücken im Lebenslauf und kann weitere Qualifikationen erwerben…
Wurde der Nebenjob bereits vorher ausgeübt? Dann gelten ggf. besondere Regeln.
Ansonsten werden von 400€ Werbungskosten i.H.V. 165€ abgezogen und ggf. zusätzlich Werbungskosten.
Ohne Werbungskosten werden 235€ angerechnet, d.h. bei einem Arbeitslosengeld i.H.v. 1000€ noch 735€ ausgezahlt.

Der Nebenjob würde schon bereits ausgeführt. Das ist eigentlich genau das was ich in meiner Beschäftigung machte.

welche besondere Regeln gelten dann hier ?

Vielen Dank !

Guten Abend.
Wenn Sie als Beispiel 250 € verdienen und es auch netto ausgezahlt bekommen, wird ihr Alg I um 85 € gesenkt werden. Der Freibetrag ist 165 €, alles darüber hinaus wird auf das Alg I angerechnet. Sie haben auch recht, die wöchentliche Arbeitszeit muß unter 15 Stunden liegen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich arbeite bsp 10 Std/Woche wie gesagt, also unter 15 Std.
Doch verdiene ich bei dem Job 12€/Std, d.h. im Monat 480€ also mehr als 400€.

Was passiert dann jetzt ? Kein Anspruch mehr auf ALGI weil mehr als 400 verdiene und doch unter 15 Std/Woche arbeite ?

Die Regelung gilt nur, wenn der Nebenjob bereits durchgehend in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches mind. 12 Monate lang ausgeübt wurde.

aso ok und wie lautet dann dieses besonders Regel ?

Hallo Hermann,

die genaue Info kann ich dir über die Anrechnung des zusätzlichen Einkommens aus Beschäftigung auf das Arbeitslosengeld nicht geben. Da bin ich leider überfragt, da ich mich im Arbeitslosengeld II dahingehend besser auskenne…
Nach meinen letzten Infos bin ich jedoch der Annahme dass vom Arbeitslosengeld mindestens 165,00 EUR frei sind - sprich der Rest nach Abzug von evtl. Freibeträgen - auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Den 400 EUR Job darf man natürlich annehmen - es wird eben ein Teil auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Nur bei einer Beschäftigung welche versicherungspflichtig ist - dann fällt man aus diesem heraus.
Aber konkret kann ich dir leider nur raten, einen im Arbeitslosengeld I bewanderteren Menschen anzusprechen

-)

Einen schönen Mittwoch!

Hat der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit (§ 119 Abs. 3) mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Einkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, das in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches aus einer Erwerbstätigkeit (§ 119 Abs. 3) durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde.

Hallo,

das mit dem Freibetrag von 165 Euro ist so korrekt, sofern der 400 Euro-Job noch nicht so lange ausgeübt wird. Wird dieser bereits länger als 1 Jahr ausgeübt erhöht sich der Freibetrag.

Bei Nebeneinkommen wird mtl. bzw. bei gleichbleibendem Betrag auch einmalig eine s.g. NE-Bescheinigung an das Arbeitsamt geschickt. Aufgrund dieser wird dann ggf. das ALGI reduziert.

Neben dem Freibetrag können auch Fahrtkosten zum NE geltend gemacht werden.

VG
Claudia

Liebe/-r Experte/-in,

nochmal Vielen Dank dass Eure Zeit in Anspruch nehmen, um
Leuten Ihr Wissen weiterzugeben.

Nach 7Jahren Beschäftigung bin ich arbeitslos und beziehe
derzeit Arbeitslosengeld.
Darf ich trotzdem einen 400 Euro-Job annehmen?

Ich habe dies zu dem Thema gelesen, aber ich verstehe es nicht
ganz :
" Üben Sie während ihrer Arbeitslosigkeit, in der Ihnen
Arbeits-losengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden
wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, ist das
Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung nach Abzug der Steuern,
der Sozialversicherungs-
beiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in
Höhe von 20 Prozent des monatlichen Arbeitslosengeldes,
mindestens aber von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld für den
Kalendermonat, in dem Sie die Beschäftigung ausüben,
anzurechnen. "

Was heisst das denn konkret ?
Wenn das Beispiel jetzt gebe :
Ich bekomme 1000€/monat ALG I. Nun übe ich einen Mini-Job wo
ich 10 Std/Woche arbeite und 250 €/Monat verdiene. Heisst das
ich werde vom Arbeitsgeber dann von den 250€ nur 165 Euro
bekommen, nach Steuerabzug, wobei 165 frei ist ?

Vielen Dank noch mal !

Hermann

Vielen Dank für die liebe Antwort.

Grüsse,

Hermann

Vielen vielen Dank,

Hermann