Arbeitslosengeld

Liebe/-r Experte/-in,
nach 6 Jahren Elternzeit bin ich nun wieder seit 3 Jahren in Teilzeit beschäftigt. Ich verdiene ca. 750,- monatlich.
Nun kann es sein, dass ich nicht weiter beschäftigt werden kann. Mich würde interessieren, ob, wie lange und wieviel Arbeitslosengeld ich bekomme würde.
Mein Mann ist Beamter und verdient ca. 3000,- Brutto.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen!

Hallo,

  1. ALG kann längstens 1 Jahr gezahlt werden.

  2. ALG-Selbstberechnung unter http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php?

  3. Das Einkommen des Ehemannes ist bei ALG I nicht relevant.

Gruß
Andreas Bäuerle

Hallo Nicole,

vielen Dank für Deine Anfrage. Ich bin derzeit in einer Reha-Klinik und kann eMails so gut wie gar nicht beantworten, weil es keinen Internetpool gibt.
Ich befinde mich gerade im Internetcafé und habe Deine Anfrage rein zufällig gesehen. Darum noch die eine und kurze Antwort von mir.

Wenn es zur Kündigung kommt, ist erst mal wichtig, ob die Kündigung auch berechtigt ist, wenn der Arbeitgeber diese ausspricht. Ich rate Dir dringend davon ab, einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen zu unterschreiben.
Wenn Du arbeitslos geworden bist, ganz gleich aus welchem Grunde, musst Du Dich umgehend bei der für Dich zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden, und zwar persönlich. Dort werden Dir die nötigen Formulare ausgehändigt, um Arbeitslosengeld I zu beantragen. Ob und inwieweit Sanktionen für gewisse Zeit verhängt werden, hängt von der Arbeitgeberbescheinigung ab; im schlimmsten Fall zwölf Wochen.
Eine Aussage, wie hoch das Arbeitslosengeld I tatsächlich ausfällt, hängt von der Steuerklasse und davon ab, wie und wo Du krankenversichert bist. Eine konkrete Aussage kann ich hier nicht geben, sondern nur der Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit, denn ich arbeite im Jobcenter. Das Einkommen Deines Mannes dürfte bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes I keine Rolle spielen (bei Hartz IV aber schon).
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß Tisch 66

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Hallo,

ALG I bekommen Sie 67% des durchnittlichen BRuttogehaltes der letzten 3 Monate, sofern die Arbeit versicherungspflichtig war und mindestens 1 Kind bei Ihnen lebt.
(Einen zusätzlichen austockenden Anspruch auf Sozialleistungen (ALG II) haben Sie beim Gehalt Ihres Mannes nur dann evtl. wenn wenn mindestens noch 4 Kinder im Haushalt leben.)

Also bei 750€ müssten meines Wissens ca. 500 Euro ALG I zu erwarten sein sein.

Gruß Doris

Lieben Dank für die schnelle Antwort!
Nicole

Lieben Dank für die schnelle Antwort!
Nicole

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Lieben Dank für die schnelle Antwort!
Nicole.

hallo nicole,

arbeitslosengeld wird für dei dauer von 12 monaten gezahlt, die höhe richtet sich nach dem gehalt und beträgt:
"In welcher Höhe wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum verdient hat (Bemessungsentgelt). Arbeitslose, die mindestens ein Kind haben (oder deren Ehegatte oder Lebensgefährte) erhalten 67 %, wenn beide Ehegatten (oder Lebenspartner) unbeschränkt einkommenspflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben (§ 129 SGB III).

Berechnet wird zunächst das Bemessungsentgelt. Das Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt (Bruttoeinkommen), dass der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (§ 131 SGB III).

Der Bemessungszeitraum umfasst die bei Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume im Bemessungsrahmen, wobei für die Berechnung des Bemessungszeitraumes bestimmte Zeiten nach § 130 Abs. 2 SGB III außer Betracht bleiben (z.B. bei Zahlung von Übergangsgeld, , während des Sozialen Jahres und Erziehungszeiten, Teilzeitarbeit).

Der Bemessungsrahmen beträgt regelmäßig 1 Jahr, kann aber u.U. auf zwei Jahre erweitert werden, wenn der Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enthält oder eine unbillige Härte vorliegt.

Das zu zahlende Leistungsentgelt ist schließlich das um pauschalisierte Abzüge verminderte Bemessungsentgelt (ähnlich dem Nettoeinkommen). Abzüge sind

Sozialversicherungspauschale 21 % des Bemessungsentgeltes,
Lohnsteuer nach der Lohnsteuertabelle, §§ 51 Abs. 4 Nr 1a, 10c Abs.2 EstG
Solidaritätszuschlag.
Freibeträge sind nur zu berücksichtigen, soweit sie jedem Arbeitnehmer zustehen. Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. Ein Kalendermonat beträgt 30 Tage."

eine, wie ich finde, guet seite für fragen im zusammenhang mit sozialleistungen ist:

http://www.sozialhilfe24.de/

viele grüße
burkard

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Liebne Dank!

Nicole

Liebne Dank!

Nicole

kein problem, gern

lg
burkard

Hallo,

Entschuldigung für die verspätete Antwort, aber ich war einige Zeit in der Klinik.

Sie haben einen Anspruch auf ALGI, dieser beträgt rund 60% des durchschnittl. letzten Nettojahreseinkommens. Die Anspruchsdauer beträgt i.d. R. 12 Monate (über 55 Jahre auch länger)

Wichtig ist, daß Sie sich spät. 3 Tage nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt melden.

VG
Claudia

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Lieben Danke!
Nicole