Hallo,
ich befinde mich ium Urlaub, habe das in meiner Visitenkarte auch angegeben, aber der Hinweis ist total klein und auf den ersten Blick nicht deutlich erkennbar. Sei’s drum. Entschuldigung, wenn ich erst jetzt antworte.
Ich bin im Jobcenter, also SGB II, auch Hartz IV genannt. Deine Anfrage bezieht sich auf das SGB III, also Arbeitsamt. Ich kann Dir dazu keine eindeutige Antwort geben, empfehle Dir, Deine Anfrage in das öffentliche Forum „Behörden & Recht“, Unterpunkt „Arbeits- und Sozialamt“ einzustellen. Dort sind Kollegen von der Agentur, die gern behilflich sind.
Denn: Was nützt Dir eine falsche Antwort von mir! Da bin ich ehrlich.
Vielleicht interessiert Dich meine Meinung:
Es gibt eine Frist, dass eine Sanktion/Sperrung bei erneuter Antragstellung nachträglich verhängt werden kann. Wie lange diese Frist ist, weiß ich nicht. Ein halbes Jahr ist aber im Rahmen. Bei eigener Kündigung ist der Ermessensspielraum kaum da, darum ist die Sperre von schlimmstenfalls drei MOnaten wahrscheinlich auch korrekt. Wenn Du nicht einverstanden bist, kannst Du schriftlich Widerspruch einlegen; innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides. Denn: Du hast ja nichts zu verlieren.
Auch wenn Du erst am 19.01.09 angefangen hast, das erste Gehalt frühestens am 28.02.09 gezahlt wurde, bliebe noch ein Anspruch für die Zeit vom 01.01. bis 18.01.09. Ob Du den geltend gemacht hast, schreibst Du nicht.
Ich hoffe, ich konnte für’s Erste weiterhelfen.
Guten Abend,
ich habe eine Frage bezüglich Arbeitslosengeld I.
Kurz zu meiner Situation:
Ich bin 27 Jahre und habe mein Studium im Sommer 2007 beendet.
Daraufhin habe ich eine Anstellung gefunden. Ich war von
Oktober 07 bis Dezember 08 dort tätig und habe die
Anstellung selbst zum 31.12.08 gekündigt! Da ich eine
mündliche zusage einer anderen Firma hatte, ich mich jedoch
nicht 100% darauf verlassen wollte, habe ich vorsichtshalber
einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt.
Glücklicherweise habe ich die Zusage erhalten und in der neuen
Firma am 19.01.09 - also fast nahtlos - angefangen.
Eine entsprechende Info habe ich dem Arbeitsamt mitgeteilt und
somit habe ich keinerlei Ansprüche von denen wahrgenommen!
Mir wurde aus betrieblichen Gründen zum 31.06.09 gekündigt.
Nun sagt das Arbeitsamt mir, dass der „alte“ Antrag
„berücksichtigt wird“, wo es eigentlich eine Sperrzeit von 3
Monaten aufgrund meiner eigenen Kündigung beim vorigen
Arbeitgeber gegeben hätte.
Im Klartext heisst das: Obwohl ich keine Ansprüche vom
Arbeitsamt genommen habe, rechnen Sie mir diesen Antrag an und
da ich seitdem nur 6 (statt mind. 12 Monate) gearbeitet habe,
kürzt das AA mir den Anspruch ALG!
Ist das so korrekt?
Ich würde mich um Hilfestellung sehr freuen!
Vorab vielen Dank
MfG
D.R.