Hallo Jörn,
vielen Dank für Deine Anfrage. Deine Frage betrifft das Arbeitslosengeld I (Arbeitsamt). Ich bin kein Experte für Fragen zum SGB III, sondern arbeite im Jobcenter, das für Leistungen nach dem SGB II, besser bekannt als Hartz IV, zuständig ist. Natürlich hängt alles irgendwie miteinander zusammen. Ich versuche es trotzdem mit einer Antwort.
Die Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld I richtet sich grundsätzlich nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung und nach dem Lebensalter bei der Entstehung des Anspruchs.
Angenommen, Du meldest Dich zum 01.01.2010 arbeitslos, dann prüft die Agentur (früher Arbeitsamt) Deine versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten fünf Jahre, also inklusive Deiner jetzigen Beschäftigung.
Kriegst Du also 12 Monate ununterbrochene Beschäftigung zusammen, hast Du schon mal sechs Monate sicher. Das ist nämlich der Mindestzeitraum.
Da Du in den letzten fünf Jahren bereits arbeitslos warst und offenbar Leistungen vom „Arbeitsamt“ bekommen hast, kann es durchaus sein, dass noch ein Restanspruch besteht. Weiterhin muss bewertet werden, ob und wie die Zeit der selbständigen Tätigkeit berücksichtigt werden kann. Das ist immer individuell und kann nur nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen beurteilt werden. Darum kann ich auch keine Prognose stellen. Eine rechtsgültige Auskunft ist letztlich der Becheid der Agentur. Jedoch kann man persönlich in der örtlich zuständigen Agentur vorsprechen und den Anspruch überschlagen.
Im Allgemeinen gilt: Um sechs Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, muss man zwölf Monate Beschäftigung lückenlos nachweisen mittels Arbeitgeberbescheinigung. Für 16 Monate lückenloser Beschäftigung kann man acht Monate Arbeitslosengeld I, für 20 Monate lückenloser Beschäftigung zehn Monate und für 24 Monate lückenloser Beschäftigung zwölf MOnate Arbeitslosengeld I erhalten.
In Deinem Fall ist der Mindestzeitraum erfüllt. Die FRage ist nur, ob ein Restanspruch von damals noch vorhanden ist, der den Anspruch verlängert oder geldmäßig erhöht.
Der Höchstanspruch von 24 MOnaten Arbeitslosengeld I kann erst mit dem 58. Lebensjahr erreicht werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung Versicherungspflichtzeiten von mindestens 48 MOnaten liegen.
Wenn die Firma, bei der Du aktuell angestellt bist, in Insolvenz geht, ist vorrangig Insolvenzgeld bei der Insolvenzgeldstelle des Arbeitsamtes zu beantragen.
Wo die für Dich zuständige Insolvenzgeldstelle ist, erfährst Du beim Arbeitsamt.
Ein Tipp zum Schluss: Beachte bitte, dass Du Dich umgehend bei der für Dich zuständigen Agentur für Arbeit persönlich melden musst, wenn Dir bekannt wird, dass Du zum Tag X gekündigt wirst. Du ersparst Dir unnötige und lästige Sperrzeiten. Es geht nur hierum, dass Du Deiner Meldepflicht nachkommst und das in Deiner virtuellen Akte vermerkt ist.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Wenn nicht, empfehle ich Dir, Deine Frage in das Forum einzustellen. Dort sitzen Experten vom Arbeitsamt.
Alles Gute und schöne Weihnachten.
Über eine kurze Rückmeldung von Dir würde ich mich freuen.
Gruß Tisch66