Arbeitslosengeld

Liebe/-r Experte/-in,

hoffe du kannst mir auf meine Frage eine Antwort geben :smile: Meiner Firma geht es immer schlechter ich denke es ist nur noch eine Frage der Zeit bis einige entlassen werden.

Ich war vom 01.01.2007 - 01.07.2007 Arbeitslos, habe mich dann selbständig gemacht (mit Ex.Gründung vom Arbeitsamt). Nachdem ein Firma meine Dienste immer öfters in Anspruch genommen hat wollte diese mich dann fest einstellen. Das habe ich dann auch gemacht. So bin ich dann seit 01.09.2008 festangestellt gewesen.

Nun meine Frage. Ich lese immer das man innerhalb der letzten 2 Jahre 12 Monate gearbeitet haben muss um Arbeitslosengeld zu erhalten.
Wie ist das aber nun bei mir? ich habe 15 Monate am Stück gearbeitet aber eben keine 2 Jahre. Erhalte ich nichts mehr?

Vielen Dank schonmal für die Antwort :smile:)

Hallo Jörn,

um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben musst du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 1 (!) Jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Dies ist also mit den 15 Monaten Beschäftigungszeit geschehen und du müsstest somit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben!

Denk aber auch daran dich rechtzeitig (bei einer Kündigung innerhalb von 3 Tagen) beim Amt zu melden, somit umgehst du eine Sperrzeit von einer Woche :wink:

Liebe Grüße

Hallo, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Jetzt bin ich schonmal beruhigter :smile: dachte ich muß 2 Jahre arbeiten und in diesen 12 Monaten, puhh.

Werde mich sicherheitshalber schon jetzt nach einer neuen Stelle umschauen bevor mir mein Arbeitgeber eventl. zuvor kommt, aber so weiß ich schonmal das ich wenigsten ein paar Monate über die Runden kommen würde.

Danke für den Tip mit den 3 Tagen, werde ich im Notfall sofort machen.

Liebe grüße

Kein Problem,
ich arbeite dort und bin immer froh wenn Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden können :smile:

Wünsche dir auf jeden Fall alles Gute und dass es soweit gar nicht kommt!!

LG

Hallo,

also das ist richtig. Du musst in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate beitragspflichtig tätig gewesen sein. Wenn Du seit 01.09.08 Fest angestellt warst sind das (wie Du schon schreibst) 15 Monate und somit hättest Du den Anspruch erworben. Falls Du während Deiner Selbständigkeit noch freiwillig Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, kann die Zeit auch angerechnet werden. Evtl. ist sogar auch noch ein Restanspruch von 2007 vorhanden.
Du kannst auch jetzt schon mal zur zuständigen Agentur gehen, dich evtl. schon mal arbeitssuchend melden und dann dort gleich fragen wie es mit den Ansprüchen aussieht.
Liebe Grüße
Marion

Lieber Jörn,

es kommt darauf an, ob Du noch Restanspruch aus der Existenzgründungszeit hast.

Viele Grüße
Nicole

Hallo Jörn,

vielen Dank für Deine Anfrage. Deine Frage betrifft das Arbeitslosengeld I (Arbeitsamt). Ich bin kein Experte für Fragen zum SGB III, sondern arbeite im Jobcenter, das für Leistungen nach dem SGB II, besser bekannt als Hartz IV, zuständig ist. Natürlich hängt alles irgendwie miteinander zusammen. Ich versuche es trotzdem mit einer Antwort.

Die Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld I richtet sich grundsätzlich nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung und nach dem Lebensalter bei der Entstehung des Anspruchs.

Angenommen, Du meldest Dich zum 01.01.2010 arbeitslos, dann prüft die Agentur (früher Arbeitsamt) Deine versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten fünf Jahre, also inklusive Deiner jetzigen Beschäftigung.

Kriegst Du also 12 Monate ununterbrochene Beschäftigung zusammen, hast Du schon mal sechs Monate sicher. Das ist nämlich der Mindestzeitraum.
Da Du in den letzten fünf Jahren bereits arbeitslos warst und offenbar Leistungen vom „Arbeitsamt“ bekommen hast, kann es durchaus sein, dass noch ein Restanspruch besteht. Weiterhin muss bewertet werden, ob und wie die Zeit der selbständigen Tätigkeit berücksichtigt werden kann. Das ist immer individuell und kann nur nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen beurteilt werden. Darum kann ich auch keine Prognose stellen. Eine rechtsgültige Auskunft ist letztlich der Becheid der Agentur. Jedoch kann man persönlich in der örtlich zuständigen Agentur vorsprechen und den Anspruch überschlagen.

Im Allgemeinen gilt: Um sechs Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, muss man zwölf Monate Beschäftigung lückenlos nachweisen mittels Arbeitgeberbescheinigung. Für 16 Monate lückenloser Beschäftigung kann man acht Monate Arbeitslosengeld I, für 20 Monate lückenloser Beschäftigung zehn Monate und für 24 Monate lückenloser Beschäftigung zwölf MOnate Arbeitslosengeld I erhalten.
In Deinem Fall ist der Mindestzeitraum erfüllt. Die FRage ist nur, ob ein Restanspruch von damals noch vorhanden ist, der den Anspruch verlängert oder geldmäßig erhöht.

Der Höchstanspruch von 24 MOnaten Arbeitslosengeld I kann erst mit dem 58. Lebensjahr erreicht werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung Versicherungspflichtzeiten von mindestens 48 MOnaten liegen.

Wenn die Firma, bei der Du aktuell angestellt bist, in Insolvenz geht, ist vorrangig Insolvenzgeld bei der Insolvenzgeldstelle des Arbeitsamtes zu beantragen.
Wo die für Dich zuständige Insolvenzgeldstelle ist, erfährst Du beim Arbeitsamt.

Ein Tipp zum Schluss: Beachte bitte, dass Du Dich umgehend bei der für Dich zuständigen Agentur für Arbeit persönlich melden musst, wenn Dir bekannt wird, dass Du zum Tag X gekündigt wirst. Du ersparst Dir unnötige und lästige Sperrzeiten. Es geht nur hierum, dass Du Deiner Meldepflicht nachkommst und das in Deiner virtuellen Akte vermerkt ist.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Wenn nicht, empfehle ich Dir, Deine Frage in das Forum einzustellen. Dort sitzen Experten vom Arbeitsamt.

Alles Gute und schöne Weihnachten.

Über eine kurze Rückmeldung von Dir würde ich mich freuen.

Gruß Tisch66

Hallo,

die Anwartschaftszeit als Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld setzt voraus, dass du innerhalb einer Frist von 2 Jahren (die dem Tag deiner möglicherweise eintretenden Arbeitslosigkeit und Arbeitslosmeldung vorausgeht) mindestens 12 Monate (egal ob durchgehend oder mehrere Beschäftigungszeiten zusammengerechnet) an sogenannten Versicherungspflichtzeiten (in der Regel Beschäftigungen) nachweisen kannst.

Gruß
Andreas Bäuerle

Hallo Jörn,

Arbeitslosengeld erhält man, wenn man innerhalb einer Frist von zwei Jahren 365 Tage versicherungpflichtig beschäftigt gewesen ist. Das ist, so wie du die Situation beschreibst, bei dir der Fall. Wenn du seit dem 01.09.2008 bis lkaufend beschäftigt gewesen bist, ist das länger als ein Jahr und das ist ausreichend.
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1…

Viele Grüße
Burkard Fuchs