Liebe/-r Experte/-in,da ich garnicht mehr weiter weiss,schreibe ich hier um Rat zu suchen! Es handelt sich um meinen Sohn 20.jahre. Werdegang, eine Lehre als Verkäufer 2.Jahre.9. Monate Bundeswehr, dann der super Jop bei Peter Simmel in München,leider endete dieser nach fast 4.Monaten! leere Versprechungen (Schichtleiter,stellvertretender Filialleiter)spornten meinen Sohn an! Eine neue Filiale wurde in der Einsteinstrasse in Mchn. eröffnet! Mein Sohn war mitdabei er putzte und räumte angagiert den Laden mit ein, machte Überstunden, fuhr früh(4.00) los und kam abends (11.00) wieder nach Hause.Doch alles kam a bisserl anders als versprochen!Etwas frustriert lies auch sein eifer nach, was ja verständlich ist, er war doch bemüht,jedoch nicht mehr so voll tatendrang! Dies war seinem Arbeitgeber jedoch nicht genüge und so hat er ihn nach fast 4.Mon. entlassen. An diesem Tag (mein Sohn hatte schon länger Beschwerden) ,der sein letzter Arbeitstag war,meldete sich mein Sohn krank,starke Rückenschmerzen! Die Kündigung wurde ausgesprochen!Mein Sohn meldete sich Arbeitslos ca.10 Tage danach! Er hätte noch Urlaubsanspruch gehabt, der wurde ihm jedoch nicht Ausbezahlt
Das Arbeitsamt verhängte Sperre und will meinen Sohn nun zum Amtsarzt schicken, wegen einem Krankentag.Gegen die Sperre haben wir ende August,Einspruch erhoben!Nun kurz vor Weihnachten hat sich das Arbeitsamt gemeldet! Mein Sohn ist seit September wieder beschäftigt und ich kann ihnen versichern er hatte noch keinen einzigen Krankentag! In seiner 2.jähr.Ausbildung waren es nachweislich auch nur 4.-5.Tage! Ist den in Ordnung das man solch eine Schikane vom Arbeitsamt hinnehmen muss! (Die Kündigung war schon vor dem Krankentag abzusehn, also der Tag, war nicht entscheidend für den Kündigungsgrund!)Gespannt warte ich auf Ihren Rat und bedanke mich für Ihre Mühe es ist sehr lieb das sie sich zeit nehmen…Dankeschön
Hallo,
die Sachverhaltsdarstellung ist zu ungenau, um hier eine konkrete Antwort geben zu können.
Erforderlich ist die exakte Rechtsgrundlage für die „Sperre“, da nach dem geschilderten Sachverhalt mehrere Ruhenstatbestände (so der Ausdruck im Gesetz) gegeben sein könnten.
Gruß
Andreas Bäuerle
Hallo Angelika,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst einmal bin ich nicht beim Arbeitsamt beschäftigt, sondern beim Jobcenter (siehe Visitenkarte). Das bedeutet, ich habe nicht viel Ahnung vom SGB III (Arbeitsamt), sondern mehr vom SGB II (Jobcenter).
Dennoch möchte ich versuchen, Ihnen zu antworten.
Ich habe Ihre Anfrage mehrere Male durchgelesen. Ich habe Ihre Anfrage so verstanden, dass Sie von mir wissen wollen, ob es eine Schikane vom Arbeitsamt ist, Ihren Sohn wegen eines Krankentages zum Amtsarzt zu schicken.
Darauf kann ich Ihnen natürlich keine konkrete Antwort geben, weil ich den Sachverhalt nicht kenne und auch nicht den Grund, warum man Ihren Sohn zum Amtsarzt schickt.
Grundsätzlich ist es eine Entscheidung des Arbeitsvermittlers, nicht der Leistungsabteilung, jemanden beim Amtsarzt zu schicken, wobei es vordergründig um die allgemeine Erwerbsfähigkeit geht
und nicht um ein Tag Krankschreibung.
Bevor Ihr Sohn dorthin bestellt wird, muss der Arbeitsvermittler Ihrem Sohn mitteilen, mit welcher Fragestellung er dorthin soll. In der Regel ist ein Attest des Arztes auch rechtsgültig. Mir ist kein Fall bekannt, dass die Krankschreibung eines Arztes so ernsthaft in Zweifel gezogen wird, dass der Amtsarzt eingeschaltet wird.
Eher einen Reim kann ich mir auf die verhängte Sperrzeit machen, die womöglich mit der verspäteten Krankmeldung zusammenhängt. Eine Arbeitslosmeldung hat persönlich und unverzüglich zu erfolgen. Im Krankheitsfalle kann man jemanden mit der Angelegenheit bevollmächtigen. Zumindest werden auch dann die nötigen Formulare ausgehändigt, die aber mit den angeforderten Unterlagen zum Termin persönlich abgegeben werden sollten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn unbekannterweise ein guten Rutsch und beruflich alles Gute!
Gruß Tisch66
Hallo,ich weiss,es ist etwas schwer,jemanden mitzuteilen was in ein paar Monaten abgelaufen ist! Ausschlaggebend ist auch das ,das Arbeitsamt davon ausging der Kündigungsgrund wäre von meinem Sohn mutwillig herbeigeführt worden! Dies ist nicht so und das wurde auch von Herrn Peter Simmel beim Arbeitsamt,tel. bestätigt und trotzdem weicht das Arbeitsamt nicht von seinem Kurs ab!Es war devinitiv eine Fehlinformation des Arbeitgebers an das Arbeitsamt! Diese möchten trotz der Klarstellung eine Untersuchung beim Amtsarzt und das verstehe ich nicht ! Liebe grüsse…vielen Dank für deine Zeilen und Mühe …Guten Rutsch
die Sachverhaltsdarstellung ist zu ungenau, um hier eine
konkrete Antwort geben zu können.Erforderlich ist die exakte Rechtsgrundlage für die „Sperre“,
da nach dem geschilderten Sachverhalt mehrere
Ruhenstatbestände (so der Ausdruck im Gesetz) gegeben sein
könnten.Gruß
Andreas Bäuerle