Arbeitslosengeld

Liebe/-r Experte/-in,
erstmal gesundes neues Jahr.

Meine Frage bezieht sich auf ALG I bzw. ALG II und zwar:

Ich möchte gerne wieder zu meinen Eltern (gesundheitlchen Gründen) ziehen.
Diese beziehen leider ALG II.
Und ich gelegentlich ALG I (zur Überbrückung bis ich die nächste Stelle anfange)
Ich würde dann in meiner eigenen Wohnung (eigenes Zimmer, eigene Küche)
wohnen.
Nun zu meiner Frage.
Muß ich dann für den Unterhalt meiner Eltern aufkommmen wenn ich wieder Lohn oder sogar bei ALG I beziehe?
Obwohl ich dann in einem eigenem Haushalt (nur zur Miete wohne)?

Ich hoffe das es eine Möglichkeit gibt, sonst muß weiter zwischen den Wohnungen pendeln.

Trotzdem schonmal vielen lieben Dank für deine Hilfe.
Nicel

Hallo Nicel,

das ist eine etwas verzwickte Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie im Haus Ihrer Eltern eine eigene Wohnung hätten. Wenn dem so wäre würde die ARGE (oder die Kommune, je nachdem welches Modell am Wohnort Ihrer Eltern gilt) wahrscheinlich a) entweder Sie in die Bedarfsgemeinschaft mit hinzurechnen (vorher einfach bei der Behörde nachfragen) oder evtl. von Ihnen gezahlte Miete als Einkommen bei der Berechnung von ALGII berücksichtigen.
Sollten Sie allerdings eine eigene Wohnung am Wohnort Ihrer Eltern beziehen, kann Ihnen sozusagen gar nichts passieren. Keine Anrechnung Ihres Einkommens auf ALG II Ihrer Eltern, egal ob durch Arbeit oder durch Bezug von ALG I.

Ein erfolgreiches Neues Jahr

Danke das mir schon mal weiter.
Vielen Dank.

Hallo,

soweit ich informiert bin würdest Du schon mit angerechnet werden. Das heisst aber nicht, dass alles komplett mit angerechet wird bzw. Du für den Unterhalt aufkommen musst. Am besten Du informierst Dich mal bei der zuständigen ARGE mit was Du rechnen musst.

Liebe Grüße
Marion

Hallo,

solange es ein Mietvertrag oder ein Untermietvertrag vorhanden ist, gibs es keine probleme.
Dann werden beide Parteien ( Sie und Eltern)unterschiedlich behandelt.

Aber leider sieht das jede Kommune anders.

MfG
Muffel

Liebe/-r Experte/-in,
erstmal gesundes neues Jahr.

Danke, Das wünsche ich Ihnen auch!

Meine Frage bezieht sich auf ALG I bzw. ALG II und zwar:

Ich möchte gerne wieder zu meinen Eltern (gesundheitlchen
Gründen) ziehen.
Diese beziehen leider ALG II.
Und ich gelegentlich ALG I (zur Überbrückung bis ich die
nächste Stelle anfange)
Ich würde dann in meiner eigenen Wohnung (eigenes Zimmer,
eigene Küche)
wohnen.

Im Unterschied zu HartzIV müssen Sie nicht die Zustimmung zum Umzug vom Arbeitsamt einholen. Sie müssen lediglich Ihre neue Anschrift bekanntgeben, damit das Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit) weitergezahlt wird.

Nun zu meiner Frage.
Muß ich dann für den Unterhalt meiner Eltern aufkommmen wenn
ich wieder Lohn oder sogar bei ALG I beziehe?

Das kommt darauf an, ob Sie in die so genannte Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern aufgenommen werden oder nicht. Wenn Sie lediglich als Haushaltsmitglied vom Jobcenter gesehen werden, also jemand, der für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommt, erhalten Ihre Eltern lediglich 2/3 der Miete, Sie müssen Ihren Anteil der Miete an die Eltern zahlen.
Unterhaltsleistungen gegenüber Eltern brauchen Kinder nicht zu leisten. Das war mal im alten Bundessozialhilfegesetz vorhanden.

Obwohl ich dann in einem eigenem Haushalt (nur zur Miete
wohne)?

Wenn Sie eine Einliegerwohnung bewohnen und dafür Miete an Ihre Eltern zahlen, dann wird das Jobcenter diesen Betrag als Einnahme aus Vermietung auf deren Bedarf anrechnen.

Ich hoffe das es eine Möglichkeit gibt, sonst muß weiter
zwischen den Wohnungen pendeln.

Trotzdem schonmal vielen lieben Dank für deine Hilfe.
Nicel

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß Tisch66

Huhu,
ebenfalls frohes/gesundes Neues.

Gibt in deinem Fall mehrere Möglichkeiten.

Daher muss ich noch was wissen.

Wie ist den deine situ im Moment genau. Sofern du Einkommen hast, wirst du auch wenn du unter 25 bist rausgerechnet sofern du deinen „Bedarf“ selber decken kannst und der sogenannte Einkommensüberhang wird dann deinen Eltern angerechnet. Aber du hast da ebenfalls Freibeträge die sehr weit dehnbar sind:smile:
Wenn du mir schreibst wie es finanziell bei dir aussieht können wir gemeinsam evtl. eine Lösung finden.

Bei ALG 1 wird das Geld komplett angerechnet, aber da ist es auch wieder möglich das nur der Einkommensüberhang angerechnet wird.

Was heißt gesundheitliche Probleme???

Grüßle Jenni

danke für deine Antwort. Die liebe Bürokratie kann ein schon ziemlich verrückt machen ;o)

Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern?

Hallo Nicel,
ganz klar nein. Du bildest mit deinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft, somit wird dein Einkommen nicht auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet. Es gibt nur den umgekehrten Fall, bei jungen Volljährigen unter 25 Jahren ohne Einkommen. Der bildet dann mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen der Eltern wird für den Bedarf des jungen Volljährigen angerechnet. Hat der junge Volljährige dann eigenes ausreichendes Einkommen, fällt er aus der Bedarfsgemeinschaft raus und sein Einkommen wird nicht für die Eltern eingesetzt. Das Gleiche gilt für minderjährige Kinder mit ausreichendem eigenen Einkommen, das wird auch nicht für die Eltern angerechnet (allerdings gilt in diesem Fall das Kindergeld als Einkommen der Eltern).

Jedoch beachte, dass du dich an der Miete beteiligen musst. Wenn du bei deinen Eltern wohnst, wird deinen Eltern für dich ein Mietanteil von den Unterkunftskosten abgezogen.
Dir auch ein schönes neues Jahr wünscht Angelika

Es tut mir sehr leid, ich hatte Deine Anfrage übersehen. Eben erst gefunden.

Benötigst Du noch eine Auskunft, oder hat es sich inzwischen erledigt ?

Es tut mir sehr leid, ich hatte Deine Anfrage übersehen. Eben
erst gefunden.

Benötigst Du noch eine Auskunft, oder hat es sich inzwischen
erledigt ?

Frage hat sich inzwischen erledigt.
Trotzdem Danke für deine Antwort

Lieben Grüß