Liebe/-r Experte/-in,
erstmal gesundes neues Jahr.
Danke, Das wünsche ich Ihnen auch!
Meine Frage bezieht sich auf ALG I bzw. ALG II und zwar:
Ich möchte gerne wieder zu meinen Eltern (gesundheitlchen
Gründen) ziehen.
Diese beziehen leider ALG II.
Und ich gelegentlich ALG I (zur Überbrückung bis ich die
nächste Stelle anfange)
Ich würde dann in meiner eigenen Wohnung (eigenes Zimmer,
eigene Küche)
wohnen.
Im Unterschied zu HartzIV müssen Sie nicht die Zustimmung zum Umzug vom Arbeitsamt einholen. Sie müssen lediglich Ihre neue Anschrift bekanntgeben, damit das Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit) weitergezahlt wird.
Nun zu meiner Frage.
Muß ich dann für den Unterhalt meiner Eltern aufkommmen wenn
ich wieder Lohn oder sogar bei ALG I beziehe?
Das kommt darauf an, ob Sie in die so genannte Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern aufgenommen werden oder nicht. Wenn Sie lediglich als Haushaltsmitglied vom Jobcenter gesehen werden, also jemand, der für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommt, erhalten Ihre Eltern lediglich 2/3 der Miete, Sie müssen Ihren Anteil der Miete an die Eltern zahlen.
Unterhaltsleistungen gegenüber Eltern brauchen Kinder nicht zu leisten. Das war mal im alten Bundessozialhilfegesetz vorhanden.
Obwohl ich dann in einem eigenem Haushalt (nur zur Miete
wohne)?
Wenn Sie eine Einliegerwohnung bewohnen und dafür Miete an Ihre Eltern zahlen, dann wird das Jobcenter diesen Betrag als Einnahme aus Vermietung auf deren Bedarf anrechnen.
Ich hoffe das es eine Möglichkeit gibt, sonst muß weiter
zwischen den Wohnungen pendeln.
Trotzdem schonmal vielen lieben Dank für deine Hilfe.
Nicel
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß Tisch66