Arbeitslosengeld

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
erstmal gesundes neues Jahr.

Meine Frage bezieht sich auf ALG I bzw. ALG II und zwar:

Ich möchte gerne wieder zu meinen Eltern (gesundheitlchen Gründen) ziehen.
Diese beziehen leider ALG II.
Und ich gelegentlich ALG I (zur Überbrückung bis ich die nächste Stelle anfange)
Ich würde dann in meiner eigenen Wohnung (eigenes Zimmer, eigene Küche)
wohnen.
Nun zu meiner Frage.
Muß ich dann für den Unterhalt meiner Eltern aufkommmen wenn ich wieder Lohn oder sogar bei ALG I beziehe?
Obwohl ich dann in einem eigenem Haushalt (nur zur Miete wohne)?

Ich hoffe das es eine Möglichkeit gibt, sonst muß weiter zwischen den Wohnungen pendeln.

Trotzdem schonmal vielen lieben Dank für deine Hilfe.

Sonnige Grüße
Nicel

hallo, um Ihre Eltern finanzieren zu müssen, da müßten Sie im Monat schon eine dreistellige Zahl verdienen.Ich würde an Ihrer stelle zum Arbeitsamt gehen und die ALG Bescheide auch der Eltern gleich
mitnehmen und vor Ort alles erfragen. Gruß marion M.

Zu gelegentlich ALG I: Du hast Anspruch auf ALG I
(1Jahr - Arbeitslosengeld) wenn Du in den 24 Monaten, davon 12 Monate Sozialversicherungspflichtige Beiträge einbezahlt wurden.
Bei Überbrückung bis zur nächste Stelle, bleibt ein Restanspruch ALG I bestehen. Solange die 12 Monate noch nicht abgegolten sind!
Ansonsten wirst Du dann in ALG II ausgesteuert, das heißt, Antrag stellen.

Kann sein, dass das Deine Eltern evtl. einen Unkostenbeitrag oder so vom Amt erhalten, das Du bei ihnen wohnst.
Und oder angerecht auf den Bezug von ALG II.

Kommt darauf an, ob Deine Eltern etwas dafür verlangen.
Wenn ja, müssen dies aber deine Eltern angeben!
Musst Du bis jetzt auch nicht, für den Unterhalt aufkommen?

Frage doch auch einmal nach, bei Sozialpaten der Stadt.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang

Hallo,

wie alt sind Sie denn? Ab 25 Jahre sind Sie nicht in der BG der Eltern, sondern haben eine eigene BG. Auch wenn Sie im gleichen Haushalt leben.

Viele Grüße,

Stephan

Hallo Nicel!

Klare Antwort : Nein!
Du mußt für Deine Eltern nicht aufkommen und Dein Einkommen wird nicht auf das Harz4 angerechnet. Solange Du in einer eigenständigen Wohnung lebst.
Es sei denn Du hättest ein sehr hohes Einkommen, da könne dann eine Forderung der Arge auf Dich zukommen, aber dies müßte schon sehr hoch sein.

Herzliche Grüße
Momo

Hallo.
Also wenn es sich um eine abschliessbare Wohnung mit allen Drum und Dran handelt, dann werden Sie nicht zur Haushaltsgemeinschaft Ihrer Eltern gezählt und somit wird auch Ihr Einkommen nicht berücksichtigt.
Sollte es nicht als eigenständige Wohnung zählen, dann zählen Sie mit zur Haushaltsgemeinschaft. Dann wird errechnet ob ggf. etwas von Ihrem Einkommen berücksichtigt wird. Da sind die Freibeträge aber ziemlich hoch.

Hallo Nicel,

nun, wichtig ist zu wissen, ob du bereits dein 25. Lebensjahr vollendet hast. Dann würdest du nicht in die Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern und somit dein Einkommen auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet werden. Allerdings würde natürlich die Mietzahlung von dir an deinen Eltern entsprechend berücksichtigt werden.
Hast du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist es wichtig zu wissen, ob du eine wirklich abgetrennte Wohnung im Haus deiner Eltern hast oder nur ein eigenes Zimmer. Bei einem eigenen Zimmer hast du keine abgeschlossene Wohnung und würdest mit in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen…
Ebenfalls noch ein gesundes Neues und ganz lieb Grüße,

Engelstraenchen

hallo nicel89,

keine sorge, ehe man als volljähriges kind unterhalt für seine eltern zahlen muss, muss man schon sehr viel verdienen. die genauen grundlagen stehen hier: http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=1544
ganz übersichtlich beschrieben.
was allerdings, je nach art der unterkunft (eigentumswohnung, eigenes haus, mietwohnung) erfolgen wird, ist eine anrechnung einer weiteren person bei der berechnung der unterkunftskosten. bei einer mietwohnung bespielsweise, bei der bislang die miete vom jobcenter für zwei personen (den eltern) übernommen wurde, wird bei zuzug einer weiteren person, die ihrerseits keine hilfe erhält, ein drittel der anfallenden miete nicht mehr berücksichtigt.

ansonsten wird bei einkommen, das nicht exorbitant hoch ist, keine unterhaltsleistung gefordert werden können.

viele grüße
burkard

Meine Frage bezieht sich auf ALG I bzw. ALG II und zwar:

Ich möchte gerne wieder zu meinen Eltern (gesundheitlchen
Gründen) ziehen.
Diese beziehen leider ALG II.
Und ich gelegentlich ALG I (zur Überbrückung bis ich die
nächste Stelle anfange)
Ich würde dann in meiner eigenen Wohnung (eigenes Zimmer,
eigene Küche)
wohnen.
Nun zu meiner Frage.
Muß ich dann für den Unterhalt meiner Eltern aufkommmen wenn
ich wieder Lohn oder sogar bei ALG I beziehe?
Obwohl ich dann in einem eigenem Haushalt (nur zur Miete
wohne)?

Ich hoffe das es eine Möglichkeit gibt, sonst muß weiter
zwischen den Wohnungen pendeln.

Trotzdem schonmal vielen lieben Dank für deine Hilfe.

Sonnige Grüße
Nicel

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

Hallo Nicel,

erstmal gesundes neues Jahr.

danke ,dir auch ein gutes, neues Jahr 2010!!!

Nun zu deinen Fragen:

Meine Frage bezieht sich auf ALG I bzw. ALG II und zwar:

Ich möchte gerne wieder zu meinen Eltern (gesundheitlchen
Gründen) ziehen.
Diese beziehen leider ALG II.
Und ich gelegentlich ALG I (zur Überbrückung bis ich die
nächste Stelle anfange)
Ich würde dann in meiner eigenen Wohnung (eigenes Zimmer,

Erstmal eine Frage vorab. Du schreibst, du ziehst zu deinen Eltern. Gleiches Haus, gleiche Wohnung? Eigener Mietvertrag?
Dies wäre erst einmal wichtig zu wissen.
Ansonsten sieht es so aus, wenn du wieder richtig bei deinen Eltern wohnst, gehörst du zur Hausgemeinschaft und dein Einkommen wird als Familieneinkommen angerechnet und somit auch bei deinen Eltern bei Arbeitslosengeld II.So dass sie dann Abzüge hinnehmen müssen.

eigene Küche)
wohnen.
Nun zu meiner Frage.
Muß ich dann für den Unterhalt meiner Eltern aufkommmen wenn
ich wieder Lohn oder sogar bei ALG I beziehe?
Obwohl ich dann in einem eigenem Haushalt (nur zur Miete
wohne)?

Ich hoffe das es eine Möglichkeit gibt, sonst muß weiter
zwischen den Wohnungen pendeln.

Trotzdem schonmal vielen lieben Dank für deine Hilfe.
Ich hoffe, ich konnte dir damit etwas weiter helfen?

Sonnige Grüße
Nicel

Wünsche dir einen schönen Tag!!!

Doro

danke für deine Antwort.

Musst Du bis jetzt auch nicht, für den Unterhalt aufkommen?

Natürlich, habe ja meine eigene Wohnung. Wollte nur wissen wie es dann aussieht wenn ich zu meinen Eltern ziehe (verwandt, ich habe Einkommen --> wird meinen Eltern angerechnet = Eltern erhalten kein AlGII und ich arbeite dann für alles aufkommen -und das ist so gut wie unmöglich-)
Wenn mein Gehalt mit angerechnet wird brauche ich gar nicht umziehen.

Nochmals vielen Dank für deine Antwort.

Das paßt ja gut. Bin gerade 25 geworden. ;o)

Also müssen/brauchen Sie nur die Miete angeben?
Das wäre ja toll, wenn das klappt. Dann ist man gleich im „Notfall zur Stelle“.
Entschuldige aber ich habe noch eine Frage und zwar:
Müssen meine Eltern dann Miete verlangen wenn ich als eigene BG bei ihnen lebe?
Da ich mit Pflegedienst leiste.

Nochmals viele Dank und entschuldige das Löcher im Bauch frage.

Sonnige Grüße
Nicel

Hallo,
du hast schon ganz doll weiter geholfen. Herzlichen Dank.
Aber eine Frage habe ich noch -entschuldige-
Müssen meine Eltern Miete verlangen?
Ich würde dann den Mietbetrag durch Pflegedienst so zu sagen abarbeiten. Geht sowas? Oder muß die zu pflegende Person wieder erst einen bestimmten Prozentsatz/Pflegestufe erfüllen?

Entschuldige die vielen Fragen, aber wollte mich lieber vorher informieren und nicht gleich alle Zelte einreißen.
Nochmals vielen Dank für deine Antwort.

Sonnige Grüße
Nicel

Hallo,

das Du für alles aufkommst wird nicht der Fall sein. Kann durchaus zutreffen dass das Amt sagt, für wohnen den Ortsüblichen Mietspiegel dafür zu veranschlagen. Vielleicht einen Betrag für den Mehraufwand erhalten.
Glaube dass du nicht kostenfrei dort wohnen darfst. Wird so sein, ein Teil mit angerechnet, das heißt aufs ALG II (Minus), Zuschuss Mehraufwand ALG II (Plus)dazu. Kann durchaus dabei rauskommen so gesehen untern Strich evtl., mehr Geld monatlich für deine Eltern.

Am besten Nachfrage, bei Sozialpaten der Stadt.
Das sind nur Tipps von mir, ist definitiv nicht bindend.

MfG
Wolfgang

Hallo,

soweit du in einer eigenen Wohnung lebst, die eine eigene Haushalts- und Wirtschaftsführung ermöglicht(z.B. Einliegerwohnung im Haus deiner Eltern), so bist du sowohl nach § 7 Abs. 3 als auch nach § 9 Abs. 5 SGB II als maßgeblicher Rechtsgrundlage für die Antwort auf deine Frage nicht „relevant“ für die Beurteilung der ALG II-Leistungsansprüche deiner Eltern.

Gruß
Andreas Bäuerle

Ja da hast du dann wohl Glück gehabt. Nur eins sag ich dir gleich, die Wahrscheinlichkeit das die dir was anderes erzählen ist sehr groß. Wird leider viel auf Kosten der Bezieher versucht zu sparen.
Wenn die Frage kommt sag direkt du bist 25 und nicht in die BG deiner Eltern zu rechnen. Wenn du glaubhaft machen kannst das du Miete zahlen musst, Vertrag sollte denke ich nicht fehlen, dann bekommst du die Miete halt auch gezahlt, sonst nur die Regelleistung.

Kannst gerne fragen, ich helfe gerne :smile:

Zu welcher ARGE musst du? Also aus welchem Landkreis/Stadt kommst du??

Lg

hallo,

wenn du dort zur miete wohnst und es eine eigene wohnung ist und du dich dort selber verpflegst, dann brauchst du nicht für deine eltern aufkommen.

sicherheitshalber aber direkt dem amt den fall schildern, damit nichts schief geht.

liebe grüße, andre

Hallo Nicel,

Sie müssen nicht für Ihre Eltern aufkommen. Zwar müssen Eltern für ihre Kinder (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) aufkommen, umgekehrt gilt dieses jedoch nicht.
Sie müssen sich daher keine Sorgen machen und können wieder bei Ihren Eltern einziehen.

Viele Grüße, SweetAngel 1801

Hallo Nicel,

hat sich Deine Anfrage geklärt? Ich war im Krankenhaus und habe deshalb nicht geantwortet.

Viele Grüße Nicole

Erstmal vielen herzlichen Dank für deine Antwort.

Mein Gehalt ist leider bzw. hier glückerlicherweise nicht so hoch.

ich habe noch eine andere Frage diesbezüglich (tschuldige), aber:

Müssen meine Eltern Miete verlangen?
Ich würde meine Miete so zu sagen abarbeiten (Pflegedienst). Wäre das möglich ?
Oder muß man wieder mal einen bestimmten „Pflegestufe“ vorweisen?
Entschuldige das ich dich mit meinen Fragen so bombadiere.
Sonnige Grüße
Nicel

vielen Dank für deine Hilfe.

Sonnige Grüße
Nicel

hallo, um Ihre Eltern finanzieren zu müssen, da müßten Sie im
Monat schon eine dreistellige Zahl verdienen.Ich würde an
Ihrer stelle zum Arbeitsamt gehen und die ALG Bescheide auch
der Eltern gleich
mitnehmen und vor Ort alles erfragen. Gruß marion M.