Liebe/-r Experte/-in,
ab dem 01.03.2009 werde ich ALG1 beziehen. Zu 98% wird ein
Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine Frage:
BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich Sozialhife
beantragen???
Liebe/-r Experte/-in,
ab dem 01.03.2009 werde ich ALG1 beziehen. Zu 98% wird ein
Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine Frage:
BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich Sozialhife
beantragen???
Liebe/-r Experte/-in,
ab dem 01.03.2009 werde ich ALG1 beziehen.
Sie meinen, ab 01.03.2010 *lach*
Zu 98% wird ein
Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine Frage:
BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich Sozialhife
beantragen???
Solange die DRV über den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente nicht entschieden hat, müssen Sie ja von irgendwas leben; Sie erhalten natürlich Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit, bis über den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente entschieden ist, vorausgesetzt, Sie haben auch Anspruch darauf. Ansonsten bliebe nur Hartz IV.
Für die Zeit der Antragsbearbeitung leistet die Agentur vor und holt sich intern das Geld von der DRV zurück.
Wenn Sie Erwebsunfähigkeitsrente beziehen bekommen Sie garantiert kein volles ALG 1 - höchstens den Differenzbetrag vom AA der den Ihnen zustehenden Unterhalt ausgleicht. Beste Auskunft erteilt drüber immer das Sozialgericht oder das zuständige Arbeitsamt.
Ps. Sie meinten doch bestimmt das Sie ALG ab dem 1.03.2010 bekommen oder war ihre mailanfrage an mich 1 Jahr unterwegs. HiHiHi Spass
viele grüße Marion M.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Liebe/-r Experte/-in,
ab dem 01.03.2009 werde ich ALG1 beziehen. Zu 98%
wird ein
Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine
Frage:
BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich
Sozialhife
beantragen???
Wenn Sie Erwebsunfähigkeitsrente beziehen bekommen Sie
garantiert kein volles ALG 1 - höchstens den
Differenzbetrag
vom AA der den Ihnen zustehenden Unterhalt ausgleicht.
Beste
Auskunft erteilt drüber immer das Sozialgericht oder
das
zuständige Arbeitsamt.
Ps. Sie meinten doch bestimmt das Sie ALG ab dem
1.03.2010
bekommen oder war ihre mailanfrage an mich 1 Jahr
unterwegs.
HiHiHi Spass
viele grüße Marion M.
Ohhhhhh sorry, klar ich meinte ab 01.03.2010. Ich
beziehe die Rente noch NICHT. Sie wird erst BEANTRAGT.
Bis sie genehmigt wird vergeht eine Zeit. In dieser
Zeit bekomme ich ALG 1 für insgesamt
4hundertundpaarundsiebzig Tage. Um eine EU zu bekommen
darf man weniger als 3 Stunden arbeiten. Rein
prognostisch, bekomme ich 100 ALG% oder Sozialhilfe
Sozialhilfe nennt man heut Hartz IV, haben Sie allerdings Anspruch auf ALG 1 dann erhalten Sie natürlich erstmal Ihr volles Arbeitslosengeld.
Also wenn Sie Anspruch auf ALG 1 haben, dann bekommen Sie erstmal vom AA Ihr volles Geld.
Sozialhilfe nennt man heut Hartz IV, haben Sie
allerdings
Anspruch auf ALG 1 dann erhalten Sie natürlich erstmal
Ihr
volles Arbeitslosengeld.
Also wenn Sie Anspruch auf ALG 1 haben, dann bekommen
Sie
erstmal vom AA Ihr volles Geld.
Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.
Grundsätzlich habe ich ANspruch auf ALG1 über ca. 1,5
Jahre.Das mit dem ALG2 ist leider nur teilweise
richtig.Eine von vielen Vorraussetzungen für ALG2 Man
muss bei mehr als 3 Stunden/die arbeiten können. Ist
man aus gesundheitlichen Gründen NICHT in der Lage
diese Arbeitsleistung zu erbringen bekommt man
Sozialhilfe. Denn ich bin ja aus gesundheitlichen
Gründen NICHT vermittelbar. Bei der
Erwerbsunfähigkeitsrente tritt die 3 Stundengrenze in
Erscheinung. —Melde ich mich arbeitlos bekomme ich
100% arbeitslosengeld, voraussetzung ich will wieder
eine 100% Stelle annehmen. Will ich aber nur noch TZ-
arbeiten reduziert sich das ALG1 auf den %ualen
Stellenanteil den ich bei einer Vermittlung arbeiten
will. Beispiel: Ich will eine 50% STelle annehmen,
bekoome ich auch nur noch 50% vom vollen ALG1
Hallo Rolf,
ALG erhält, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, das heißt grundsätzlich erwerbsfähig ist. Ist die Erwerbsunfähigkeit von der Rentenversicherung festgestellt, zahlt das Arbeitsamt nicht mehr, dann muss ggf. überbrückungsweise, bis die Rentenzahlung erfolgt Sozialhilfe gezahlt werden. Ist die Erwerbsunfähigkeit nicht festgestellt, zahlt das Arbeitsamt.
Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat.
9.9.1999 : Gesetzliche Rentenversicherung
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999
B 11 AL 13/99 R
Gruß
Burkard
Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine Frage:
BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich Sozialhife
beantragen???
Hallo Rolf,
ALG erhält, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht,
das
heißt grundsätzlich erwerbsfähig ist. Ist die
Erwerbsunfähigkeit von der Rentenversicherung
festgestellt,
zahlt das Arbeitsamt nicht mehr, dann muss ggf.
überbrückungsweise, bis die Rentenzahlung erfolgt
Sozialhilfe
gezahlt werden. Ist die Erwerbsunfähigkeit nicht
festgestellt,
zahlt das Arbeitsamt.
Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange
gezahlt
werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung
positiv
festgestellt hat.
9.9.1999 : Gesetzliche Rentenversicherung
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999
B 11 AL 13/99 RGruß
BurkardAntrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine
Frage:
BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich
Sozialhife
beantragen???
Vielen Dank. Die Antwort bringt mich der „Angelgenheit“
ein ganzes Stück näher.
Hallo,
die Rentenantragstellung allein hat keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.
Soweit allerdings im Antrag auf Arbeitslosengeld Auswirkungen der Rentenantragstellung hinsichtlich der Vermittelbarkeit geltend gemacht werden sollten, könnten sich daraus Auswirkungen für das Arbeitslosengeld ergeben.
Gruß
Andreas Bäuerle
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
wenn der Antrag auf volle EU-Rente durchgeht und die monatlich gezahlt wird, kann natürlich zusätzlich kein Alg I gezahlt werden. Ob man dann Sozialhilfe beantragen muss, kommt auf die Höhe der EU-Rente an. Meistens ist diese so hoch, dass man den Lebensunterhalt mit dieser bestreiten kann.
Liebe Grüßé
Marion
Liebe/-r Experte/-in,
ab dem 01.03.2009 werde ich ALG1 beziehen. Zu 98%
wird ein
Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine
Frage:
BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich
Sozialhife
beantragen???
Hallo,
die Rentenantragstellung allein hat keine Auswirkungen
auf das
Arbeitslosengeld.
Soweit allerdings im Antrag auf Arbeitslosengeld
Auswirkungen
der Rentenantragstellung hinsichtlich der
Vermittelbarkeit
geltend gemacht werden sollten, könnten sich daraus
Auswirkungen für das Arbeitslosengeld ergeben.Gruß
Andreas Bäuerle
Super, vielen Dank
Hallo Rolf,
wenn Sie nicht in der Lage sind zu arbeiten, müssen Sie sogar einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen. Kommen Sie dem nach, erhalten Sie bis zur Entscheidung Alg in voller Höhe.
Die Verrechnung erfolgt dann zwischen Rentenversicherung und Agentur für Arbeit.
Viele Grüße, SweetAngel 1801
Hallo Rolf,
wenn Sie nicht in der Lage sind zu arbeiten, müssen
Sie sogar
einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung
stellen.
Kommen Sie dem nach, erhalten Sie bis zur Entscheidung
Alg in
voller Höhe.
Die Verrechnung erfolgt dann zwischen
Rentenversicherung und
Agentur für Arbeit.
Viele Grüße, SweetAngel 1801
SUPER, VIELEN DANK!!!
Guten Abend,
sorry da kann ich Ihnen monentan nicht weiterhelfen, da ich mich nur im Bereich ALG II auskenne.
MfG
Guten Abend,
sorry da kann ich Ihnen monentan nicht weiterhelfen, da
ich
mich nur im Bereich ALG II auskenne.
MfG
Trotzdem Danke
Lieber Rolf,
Dir steht Arbeitslosengeld zu, auch wenn aufgrund einer Krankheit keine Arbeitsaufnahme möglich ist. Voraussetzung des Bezugs von Leistungen des Arbeitsamtes ist jedoch in diesem Fall, dass - innerhalb eines Monats nach Beantragung von Leistungen des Arbeitsamts - bei der zuständigen Rentenversicherung Antrag auf Rente gestellt wird. Solange dem Rentenantrag nicht entsprochen wird, muss das Arbeitsamt trotz Krankheit Leistungen erbringen. Insbesondere auch dann, wenn der Bezug des Krankengeldes erschöpft ist und man vom Arbeitgeber keinen Lohn erhält und auch noch nicht gekündigt ist.
Viele Grüße
Nicole
Lieber Rolf,
Dir steht Arbeitslosengeld zu, auch wenn aufgrund
einer
Krankheit keine Arbeitsaufnahme möglich ist.
Voraussetzung des
Bezugs von Leistungen des Arbeitsamtes ist jedoch in
diesem
Fall, dass - innerhalb eines Monats nach Beantragung
von
Leistungen des Arbeitsamts - bei der zuständigen
Rentenversicherung Antrag auf Rente gestellt wird.
Solange dem
Rentenantrag nicht entsprochen wird, muss das
Arbeitsamt trotz
Krankheit Leistungen erbringen. Insbesondere auch
dann, wenn
der Bezug des Krankengeldes erschöpft ist und man vom
Arbeitgeber keinen Lohn erhält und auch noch nicht
gekündigt
ist.
Viele Grüße
Nicole
Hallo Nicole, vielen Dank für die Auskunft. Damit kann
ich etwas anfangen. Gruß Rolf