Arbeitslosengeld

Liebe/-r Experte/-in,
ab dem 01.03.2009 werde ich ALG1 beziehen. Zu 98% wird ein
Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine Frage:

BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich Sozialhife
beantragen???

Liebe/-r Experte/-in,
ab dem 01.03.2009 werde ich ALG1 beziehen.

Sie meinen, ab 01.03.2010 *lach*

Zu 98% wird ein

Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine Frage:

BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich Sozialhife
beantragen???

Solange die DRV über den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente nicht entschieden hat, müssen Sie ja von irgendwas leben; Sie erhalten natürlich Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit, bis über den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente entschieden ist, vorausgesetzt, Sie haben auch Anspruch darauf. Ansonsten bliebe nur Hartz IV.
Für die Zeit der Antragsbearbeitung leistet die Agentur vor und holt sich intern das Geld von der DRV zurück.

Wenn Sie Erwebsunfähigkeitsrente beziehen bekommen Sie garantiert kein volles ALG 1 - höchstens den Differenzbetrag vom AA der den Ihnen zustehenden Unterhalt ausgleicht. Beste Auskunft erteilt drüber immer das Sozialgericht oder das zuständige Arbeitsamt.
Ps. Sie meinten doch bestimmt das Sie ALG ab dem 1.03.2010 bekommen oder war ihre mailanfrage an mich 1 Jahr unterwegs. HiHiHi Spass
viele grüße Marion M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe/-r Experte/-in,
ab dem 01.03.2009 werde ich ALG1 beziehen. Zu 98%

wird ein

Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine

Frage:

BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich

Sozialhife

beantragen???

Wenn Sie Erwebsunfähigkeitsrente beziehen bekommen Sie
garantiert kein volles ALG 1 - höchstens den

Differenzbetrag

vom AA der den Ihnen zustehenden Unterhalt ausgleicht.

Beste

Auskunft erteilt drüber immer das Sozialgericht oder

das

zuständige Arbeitsamt.
Ps. Sie meinten doch bestimmt das Sie ALG ab dem

1.03.2010

bekommen oder war ihre mailanfrage an mich 1 Jahr

unterwegs.

HiHiHi Spass
viele grüße Marion M.

Ohhhhhh sorry, klar ich meinte ab 01.03.2010. Ich
beziehe die Rente noch NICHT. Sie wird erst BEANTRAGT.
Bis sie genehmigt wird vergeht eine Zeit. In dieser
Zeit bekomme ich ALG 1 für insgesamt
4hundertundpaarundsiebzig Tage. Um eine EU zu bekommen
darf man weniger als 3 Stunden arbeiten. Rein
prognostisch, bekomme ich 100 ALG% oder Sozialhilfe

Sozialhilfe nennt man heut Hartz IV, haben Sie allerdings Anspruch auf ALG 1 dann erhalten Sie natürlich erstmal Ihr volles Arbeitslosengeld.

Also wenn Sie Anspruch auf ALG 1 haben, dann bekommen Sie erstmal vom AA Ihr volles Geld.

Sozialhilfe nennt man heut Hartz IV, haben Sie

allerdings

Anspruch auf ALG 1 dann erhalten Sie natürlich erstmal

Ihr

volles Arbeitslosengeld.

Also wenn Sie Anspruch auf ALG 1 haben, dann bekommen

Sie

erstmal vom AA Ihr volles Geld.

Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.
Grundsätzlich habe ich ANspruch auf ALG1 über ca. 1,5
Jahre.Das mit dem ALG2 ist leider nur teilweise
richtig.Eine von vielen Vorraussetzungen für ALG2 Man
muss bei mehr als 3 Stunden/die arbeiten können. Ist
man aus gesundheitlichen Gründen NICHT in der Lage
diese Arbeitsleistung zu erbringen bekommt man
Sozialhilfe. Denn ich bin ja aus gesundheitlichen
Gründen NICHT vermittelbar. Bei der
Erwerbsunfähigkeitsrente tritt die 3 Stundengrenze in
Erscheinung. —Melde ich mich arbeitlos bekomme ich
100% arbeitslosengeld, voraussetzung ich will wieder
eine 100% Stelle annehmen. Will ich aber nur noch TZ-
arbeiten reduziert sich das ALG1 auf den %ualen
Stellenanteil den ich bei einer Vermittlung arbeiten
will. Beispiel: Ich will eine 50% STelle annehmen,
bekoome ich auch nur noch 50% vom vollen ALG1

Hallo Rolf,

ALG erhält, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, das heißt grundsätzlich erwerbsfähig ist. Ist die Erwerbsunfähigkeit von der Rentenversicherung festgestellt, zahlt das Arbeitsamt nicht mehr, dann muss ggf. überbrückungsweise, bis die Rentenzahlung erfolgt Sozialhilfe gezahlt werden. Ist die Erwerbsunfähigkeit nicht festgestellt, zahlt das Arbeitsamt.

Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat.
9.9.1999 : Gesetzliche Rentenversicherung
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999
B 11 AL 13/99 R

Gruß
Burkard

Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine Frage:

BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich Sozialhife
beantragen???

Hallo Rolf,

ALG erhält, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht,

das

heißt grundsätzlich erwerbsfähig ist. Ist die
Erwerbsunfähigkeit von der Rentenversicherung

festgestellt,

zahlt das Arbeitsamt nicht mehr, dann muss ggf.
überbrückungsweise, bis die Rentenzahlung erfolgt

Sozialhilfe

gezahlt werden. Ist die Erwerbsunfähigkeit nicht

festgestellt,

zahlt das Arbeitsamt.

Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange

gezahlt

werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung

positiv

festgestellt hat.
9.9.1999 : Gesetzliche Rentenversicherung
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999
B 11 AL 13/99 R

Gruß
Burkard

Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine

Frage:

BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich

Sozialhife

beantragen???

Vielen Dank. Die Antwort bringt mich der „Angelgenheit“
ein ganzes Stück näher.

Hallo,

die Rentenantragstellung allein hat keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.
Soweit allerdings im Antrag auf Arbeitslosengeld Auswirkungen der Rentenantragstellung hinsichtlich der Vermittelbarkeit geltend gemacht werden sollten, könnten sich daraus Auswirkungen für das Arbeitslosengeld ergeben.

Gruß
Andreas Bäuerle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wenn der Antrag auf volle EU-Rente durchgeht und die monatlich gezahlt wird, kann natürlich zusätzlich kein Alg I gezahlt werden. Ob man dann Sozialhilfe beantragen muss, kommt auf die Höhe der EU-Rente an. Meistens ist diese so hoch, dass man den Lebensunterhalt mit dieser bestreiten kann.

Liebe Grüßé
Marion

Liebe/-r Experte/-in,
ab dem 01.03.2009 werde ich ALG1 beziehen. Zu 98%

wird ein

Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine

Frage:

BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich

Sozialhife

beantragen???

Hallo,

die Rentenantragstellung allein hat keine Auswirkungen

auf das

Arbeitslosengeld.
Soweit allerdings im Antrag auf Arbeitslosengeld

Auswirkungen

der Rentenantragstellung hinsichtlich der

Vermittelbarkeit

geltend gemacht werden sollten, könnten sich daraus
Auswirkungen für das Arbeitslosengeld ergeben.

Gruß
Andreas Bäuerle

Super, vielen Dank

Hallo Rolf,

wenn Sie nicht in der Lage sind zu arbeiten, müssen Sie sogar einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen. Kommen Sie dem nach, erhalten Sie bis zur Entscheidung Alg in voller Höhe.
Die Verrechnung erfolgt dann zwischen Rentenversicherung und Agentur für Arbeit.

Viele Grüße, SweetAngel 1801

Hallo Rolf,

wenn Sie nicht in der Lage sind zu arbeiten, müssen

Sie sogar

einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung

stellen.

Kommen Sie dem nach, erhalten Sie bis zur Entscheidung

Alg in

voller Höhe.
Die Verrechnung erfolgt dann zwischen

Rentenversicherung und

Agentur für Arbeit.

Viele Grüße, SweetAngel 1801

SUPER, VIELEN DANK!!!

Guten Abend,

sorry da kann ich Ihnen monentan nicht weiterhelfen, da ich mich nur im Bereich ALG II auskenne.

MfG

Guten Abend,

sorry da kann ich Ihnen monentan nicht weiterhelfen, da

ich

mich nur im Bereich ALG II auskenne.

MfG

Trotzdem Danke

Lieber Rolf,
Dir steht Arbeitslosengeld zu, auch wenn aufgrund einer Krankheit keine Arbeitsaufnahme möglich ist. Voraussetzung des Bezugs von Leistungen des Arbeitsamtes ist jedoch in diesem Fall, dass - innerhalb eines Monats nach Beantragung von Leistungen des Arbeitsamts - bei der zuständigen Rentenversicherung Antrag auf Rente gestellt wird. Solange dem Rentenantrag nicht entsprochen wird, muss das Arbeitsamt trotz Krankheit Leistungen erbringen. Insbesondere auch dann, wenn der Bezug des Krankengeldes erschöpft ist und man vom Arbeitgeber keinen Lohn erhält und auch noch nicht gekündigt ist.

Viele Grüße
Nicole

Lieber Rolf,
Dir steht Arbeitslosengeld zu, auch wenn aufgrund

einer

Krankheit keine Arbeitsaufnahme möglich ist.

Voraussetzung des

Bezugs von Leistungen des Arbeitsamtes ist jedoch in

diesem

Fall, dass - innerhalb eines Monats nach Beantragung

von

Leistungen des Arbeitsamts - bei der zuständigen
Rentenversicherung Antrag auf Rente gestellt wird.

Solange dem

Rentenantrag nicht entsprochen wird, muss das

Arbeitsamt trotz

Krankheit Leistungen erbringen. Insbesondere auch

dann, wenn

der Bezug des Krankengeldes erschöpft ist und man vom
Arbeitgeber keinen Lohn erhält und auch noch nicht

gekündigt

ist.

Viele Grüße
Nicole

Hallo Nicole, vielen Dank für die Auskunft. Damit kann
ich etwas anfangen. Gruß Rolf