Guten Tag,ich war 13 Jahre im Verkauf. bin dann 11 Monate arbeitslos gewesen und habe mich dann am 1.Juli Sebstständig gemacht(Kleinunternehmen). Ich habe Arbeitslosenversicherung gezahlt und muss nun nach einem Jahr aus gesundheitlichen Gründen meine Selbsständigkeit am 1.Juli wieder aufgeben.Durch die zahlung der Arbeitslosenversicherung bekomme ich etwa 600,00 Euro Arbeitslosengeld,kann mir jemand sagen wie lange ich anspruch auf AG habe. Mit freundlichen Grüßen Bärbel
Du hast Anspruch auf ALG 1 (12 Monate) , wenn in letzten 24 Monaten, davon 12 Pflichtbeiträge einbezahlt worden sind. Es müsste noch 1 Monat von ALG 1 übrig sein, von deiner 1. Arbeitslosigkeit. Dieses auch beim Antrag mit Deinem Sachbearbeiter beim Amt klären. Beim Antrag ALG nicht vergessen, deine gesundheitlichen Beeinträchtigung(en) mit anzugeben. Uns was noch sonst wichtig ist ansprechen und oder mit dem Sachbearbeiter klären. Gegebenenfalls ergänzende Anträge bei der ARGE stellen wie evtl. ietzuschuss, Lebensunterhaltsicherung, wenn spezielle Nahrung gekauft werden muss und so weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
Hallo,
nach 12 Monaten Beitragszahlung hat man einen ALG Anspruch von 6 Monaten. Nach 24 Monaten wären es dann 12 Monate.
MfG
Hallo
tut mir leid, darüber weiss ich nicht Bescheid.
viel Erfolg
FS
Die Bezugsdauer reicht von 20 bis 52 Wochen, je nach Länge der bisherigen Versicherungszeiten und Alter.
MFG
Darken
1 Jahr Versicherung selber bezahlt, ich bin 50 Jahre habe ich da eine Chance länger AG zu bekommen ?
MFG
Bärbel
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Hallo
tut mir leid, darüber weiss ich nicht Bescheid.
viel Erfolg
FS
Trotzdem - Frohe Ostern
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel
Danke schön.
MFG
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Vielen vielen Dank,Du hast mir sehr geholfen.Aber die Zuschüsse kann ich mir abschminken, da ich verheiratet bin und mein Mann ganz gut verdient-denke ich.
Mit freundlichen Gruß
Bärbel
Es tut mir leid ich kann dir da leider nicht weiter helfen.
Ich würde einfach mal bei der arge anrufen und nachfragen.
Hallo,
Sie erwerben sich je Beitragsmonat auch wieder ein Anrecht, wenn Sie noch nicht alle Ansprüche aus Vorjahren verwirkt haben; melden Sie sich unbedingt arbeitslos und stellen einen Antrag, achten Sie darauf wie das Arbeitsamt ihren Anspruch berechnet. Das Amt muss genau aus den vorherigen Arbeitsverhältnissen ihren Anspruch berechnen und aus der selbständigkeit wo sie eingezahlt haben, Ihrem Lebensalter entsprechend haben Sie dann ggf. wieder einige Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und dan auf Hartz4
mfg