Arbeitslosengeld

Hallo liebe Experten,

ich beziehe aktuell ALG 1 und habe auch noch knapp 3 Monate Anspruch auf selbiges.

Ich ( abgeschlossene Aus- und Weiterbildung, abgebrochens Studium mit fertigem Vordiplom, 10 Jahre Berufserfahrung ) habe mich bereits auf viele adäquate Positionen beworben, die meisten mit Absagen, manche „knapp“ ( nach 1-2 Gesprächen ) dran vorbei.
Nun habe ich einen Arbeitsvertrag im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ( Zeitarbeit - Bankpower ) angeboten bekommen, bei einer Bank als „Kundenbetreuer“ im Support ( CallCenter ) zu arbeiten. Gehaltlich würde ich dort etwa das verdienen, was ich zur Zeit als ALG bekomme.

Nun meine Fragen dazu:

Angenommen ich nehme den Vertrag an und werde nach eingen Wochen gekündigt oder kündige selber …- wie verhält es sich dann mit meinem ALG Anspruch? Werden mir die letzten drei zur Zeit noch offenen Monate ALG in der aktuellen Höhe ausgezahlt? Wird das ALG neu berechnet? Oder bekomme ich gar nichts?

Hintergrund der Frage ist natürlich das Thema Zeitarbeit - hier ist die Fluktuation beim Personal ja recht hoch.
Bei mir kommt dazu, daß ich auch noch einige andere Bewerbungen „offen“ habe, bei denen ich mir noch Chancen ausrechne. Sollte ich bei Bankpower beginnen, fehlt mir ja auch die Zeit, weitere Bewerbungsgespräche wahrzunehmen.
Eine schwierige Entscheidung - vieleicht habt ihr ja ein paar Tips oder Ratschläge für mich. Bankpower macht Druck und möche morgen meine Unterschrift.

Danke vorab und beste Grüße

Hallo dumm6atz,

nehmen Sie Beschäftigung auf und werden dann gekündigt, beziehen Sie anschließend das Arbeitslosengeld weiter in der gleichen Höhe wie bisher. Die zurückgelegte Beschäftigungszeit dient der Erfüllung eines neuen Anspruchs.
Kündigen Sie selbst, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, tritt ggf. eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, zudem wird der Restanspruch Ihres Arbeitslosengeldes gemindert. Somit hätten Sie dann keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie die für Sie richtige Entscheidung treffen!

Viele Grüße, SweetAngel1801

Hallo,

also ich würde den Vertrag auf jeden Fall annehmen. Angenommen Du wirst nach einigen Wochen (in der Probezeit) von der Zeitarbeit gekündigt, kannst Du das Alg ganz normal wieder aufnehmen, in der vorherigen Höhe - eine neue Berechnung findet nicht statt; falls Du selbst kündigst, kommt darauf an warum (Eigenkündigung da z.B. keine Lust mehr - dann Sperrzeit/Eigenkündigung falls neuer Job - keine Sperrzeit)…
Hoffe ein bisschen geholfen zu haben…viel Erfolg.
Liebe Grüße
Marion

Hallo,

das ALG wird neu bemessen (das heißt, dass die Höhe der Leistung neu berechnet wird), soweit die sogenannte Anwartschaftszeit (§ 123 SGB III) erfüllt wurde.

Ist die Anwartschaftszeit nicht neu erfüllt, erfolgt keine neue Bemessung und der noch vorhandene "
Restanspruch" auf ALG wird in der seitherigen Höhe weiter gezahlt.

Die Anwartschaftszeit hast du erfüllt, sofern du seit Entstehen des aktuellen ALG-Anspruches erneut wieder mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (das ist in der Regel eine Beschäftigung) gestanden hast.

Gruß
Andreas Bäuerle