Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe immer gearbeitet, im März 2008 wurde ich dann arbeitslos. Seit 01.01.2009 arbeite ich wieder. Nun möchte mir mein chef das Gehalt kürzen wegen schlechter Auftragslage. Wenn ich damit nicht einverstanden bin, will er mich entlassen. Nach dem 10 monatigen Bezug von Arbeitslosengeld 2008, habe ich dann mindestens 18 Monate wieder gearbeitet. Habe ich dann auch wieder ein Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder nur die Restmonate?
MfG
Maryan66
Natürlich haben Sie Anspruch auf ALG.
Um mir Klarheit zu verschaffen was den Arbeitgeber und die Lohnkürzung betrifft, würde ich mich an das Arbeitsamt wenden und mir dort Klarheit verschaffen.
Hallo,
falls von damals noch Restanspruch vorhanden ist, wird dieser erst aufgebraucht, aber nach Beendigung wird natürlich einer neuer Anspruch geprüft und somit wäre dann auch wieder ein neuer vorhanden.
Liebe Grüße
Marion
Moin;
sorry, mein Wissen bezieht sich auf ALG II, Hartz IV.
G
Tom
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst sollte sich Ihr Chef überlegen, Kurzarbeit einzuführen und somit das Persobal zu halten. Denn die Auftragslage wird ja nicht dauerhaft schlecht bleiben.
Die Kurzarbeit muss der Betrieb beim zuständigen Arbeitsamt beantragen; Sie müssen erst mal nichts tun.
Wenn Sie wider Erwarten doch rausfliegen, müssen Sie sich umgehend arbeitssuchend beim zuständigen Arbeitsamt melden, nach erfolgter Kündigung sofort arbeitslos melden. Sie riskieren sonst eine Sperrzeit.
Eine Sperrzeit aus betrieblichen Gründen wird das Arbeitsamt von sich aus prüfen.
Sie sollten sich anwaltlich oder vom Personalrat beraten lassen, ob Sie eine Abfindung rausschlagen können. Denn für umsonst geht kaum einer, wenn man jahrelang beschäftigt war.
Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I hängt von mehreren Faktoren ab und kann ich nicht konkret beantworten. Wenn Sie noch Anwartschaften aus dem vergangenen Jahren haben, wird der Sachbearbeiter schauen, ob diese mit aktuell gesammelten Anwartschaften zusammengerechnet werden können. Das Ergebnis steht dann im Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Hallo Maryan,
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb von 2 Jahren mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Das ist bei Ihnen der Fall.
Sie haben voraussichtlich einen Neuanspruch von 8 Monaten erworben. Eine verbindliche Antwort erhalten Sie, wenn Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld abgeben.
Die Restanspruchsdauer erhalten Sie zusätzlich obendrauf. Max. können Sie so einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 15 Monaten haben.
Viele Grüße
Vielen Lieben Dank für die Auskunft, Sie haben mir sehr geholfen. Liebe Grüße Maryan66
Hallo,
nach mindestens einem Jahr versicherungspflichtiger Beschäftigung ist ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden.
Bei der von dir geschilderten Beschäftigungsdauer ergibt sich eine Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von 8 Monaten. Zu den 8 Monaten wird die verbliebene Restanspruchsdauer addiert, allerdings begrenzt auf maximal 12 Monate, wenn du noch keine 50 Jahre alt bist.
Gruß
Andreas Bäuerle
Hallo,
m.E. haben Sie sich wieder einen neuen Anspruch erworben.
Viele Grüße
Nicole
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe.
Viele Grüße
Maryan66