Hallo.
In der Zeit der Arbeitslosigkeit kann eine Nebentätigkeit ausgeübt werden. Diese muss in der Woche weniger als 15 Stunden betragen. Das Arbeitslosengeld wird in der Zeit normal weitergezahlt.
Ab 15 Stunden Arbeitszeit in der Woche gilt man nicht mehr als Arbeitslos. Und mindestens 15 Stunden wöchentlich muss man sich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen um Arbeitslosengeld zu erhalten.
Wenn man den Nebeverdienst während der Arbeitslosigkeit beginnt, sind 165 € anrechnungsfrei. Alles was diesen Betrag übersteigt, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wenn man den Nebenverdienst schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ausgeübt hat, ist der Freibetrag höher. Dazu muss man in den letzten 18 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit den Nebenverdienst schon mindestens 12 Monate ausgeübt haben. Wenn das zutrifft, ist das Geld frei, das in den letzten 12 Monaten durchschnittlich im Monat verdient wurde. Also in dem Falle wahrscheinlich die kompletten 400 €. Das ganze steht zum Nachlesen in $ 141(2) SGB III.
Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.
Gruß