Hi Ihr,
wahrscheinlich werde ich demnächst arbeitslos. Meine Frage dazu, wie wird eingentlich das Arbeitslosengeld bemmesen? Da ich noch BaföG abzahle (mntl. 200 DM) würde mich interessieren ob diese „Schulden“ mit in die Bemessung einbezogen werden? Was kann ich den generell geltend machen (Kredite, Unterhaltszahlungen, Krankenkassenkosten o.ä)? Bitte entschuldigt meine Unwissenheit aber mit dieser Problematik wurde nie konfrontiert.
Vielen Dank
Frank