Arbeitslosengeld

hallo ihr netten leute!!

ich hätte eine frage!! ich bin ab nov.2010 nicht mehr im erz.urlaub.

wie siehts dann rein rechtlich aus, wenn mein mann privat krankenversichert ist und ich (was ich z.zt. denke) erstmal arbeitslos bin, dammit was zu tun, ob er privat oder gesetzlich krankenversichert ist?

ich bin übrigens noch bis zum ende des erz. urlaubes gesetzlich versichert. mir hat nämlich jemand erzählt, das mir dann kein arbeitslosengeld zusteht wenn er privat versichert ist, stimmt das??

danke jetzt schon für eure netten antworten!!

Hallo,

wurde während der Erziehungszeit Elterngeld bezogen? Waren Sie vorher versicherungspflichtig beschäftigt?
Können Sie eine Tätigkeit von mind. 15 Std. wtl. aufnehmen?

Wenn ja, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, ist dabei egal.

Gruß

hallo ihr netten leute!!

ich hätte eine frage!! ich bin ab nov.2010 nicht mehr im
erz.urlaub.

wie siehts dann rein rechtlich aus, wenn mein mann privat
krankenversichert ist und ich (was ich z.zt. denke) erstmal
arbeitslos bin, dammit was zu tun, ob er privat oder
gesetzlich krankenversichert ist?

ich bin übrigens noch bis zum ende des erz. urlaubes
gesetzlich versichert. mir hat nämlich jemand erzählt, das mir
dann kein arbeitslosengeld zusteht wenn er privat versichert
ist, stimmt das??

danke jetzt schon für eure netten antworten

Guten Tag.
Bei der BErechnung des Arbeitslosengeldes ist dier Erfüllung der Anwartschaftszeit maßgeblich, der Krankenversicherungsstand Ihres Mannes ist dabei vollkommen unrelevant.