Liebe/-r Experte/-in,
vielleicht könnt Ihr mit helfen. Ich möchte mich selbstständig machen. z.Zt. bin ich noch in Arbeit - werde aber zum 01092010 entlassen. Habe Anspruch auf ALG I. Ich möchte mich selbstständig machen - aber auf nebenberuflicher Basis, also unter 14,9 Stunden. Kann ich trotzdem ALG I beziehen und eine Nebentätigkeit ausüben? Wie ist das mit der KV und der RV?
Über eine Antwort wäre ich dankbar.
lg. gold-marie