Arbeitslosengeld

Liebe/-r Experte/-in,

vielleicht könnt Ihr mit helfen. Ich möchte mich selbstständig machen. z.Zt. bin ich noch in Arbeit - werde aber zum 01092010 entlassen. Habe Anspruch auf ALG I. Ich möchte mich selbstständig machen - aber auf nebenberuflicher Basis, also unter 14,9 Stunden. Kann ich trotzdem ALG I beziehen und eine Nebentätigkeit ausüben? Wie ist das mit der KV und der RV?

Über eine Antwort wäre ich dankbar.

lg. gold-marie

Sorry, mit Selbstständigkeit kann ich dir nicht viel weiter helfen. Und ALG I- da weiß ich auch nicht so viel.
Ich kann bei ALG II meist weiter helfen…

Ich denke aber, das dürfte kein Problem sein, solange du dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehest und nicht mehr als 160 € verdienst und unter 15 Std bleibst.
Eine Nebentätigkeit übt man ja außerhalb der regulären Arbeitszeit aus…

Ich würde das schriftlich bei der Agentur für Arbeit erfragen, die sind zu Auskunft und Beratung verpflichtet. (steht im SGB I, Paragraph 13-15)

Auf mündliche Auskünfte würde ich mich nie verlassen!

Hallo,

es tut mir Leid, Ihre Frage kann ich eindeutig nicht beantworten. Arbeitslosengeld I gehört zum Rechtskreis SGB III. Ich bin im SGB II - Bereich, also Arbeitslosengeld II. Und bevor ich was Falsches sage…
Ich empfehle Ihnen, die Frage ins Forum einzustellen, da sitzen auch Kollegen aus der Arbeitsagentur.

Hallo,

bei einer Nebentätigkeit von unter 15 Std. wtl. kann Arbeitslosengeld bezogen werden.
Der Verdient über dem Freibetrag (165€) wird jedoch angerechnet.
Solange man im Arbeitslosengeldbezug steht, werden auch die Beiträge zur KV & RV übernommen.

Gruß

Hallo gold-marie
ja du kannst AlgI beziehen und im Rahmen der nebenberuflichen Tätigkeit 165,-- € verdienen, ohne dass es zu einer Anrechnung kommt. Alles was darüber liegt, wird von deinen Leistungen abgezogen, natürlich kannst du deine Kosten geltend machen, d. h. nur der Gewinn wird berechnet. Grundsätzlich bist du auch kranken- und rentenversichert. Aber…sollte die Höhe deiner AlgI-Leistung niedriger sein als dein Gewinn, kann es dir passieren, dass dein Leistungsanspruch „futsch“ ist, aber meist fressen die Kosten ja alles auf, nicht? :wink:
Viel Erfolg
majoma

Hallo,

Beim selbständigen Nebeneinkommen gelten im Bezug auf die Arbeitszeit die gleichen Regelungen wie bei der nichtselbständigen Tätigkeit, das heißt, die Tätigkeit muss unter 15 Stunden wöchentlich liegen.
Dann wird das Arbeitslosengeld normal weitergezahlt. Die KV und die RV werden dann weiter von der
Agentur übernommen.

Gruß

Hallo,

solang die selbständige Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeführt wird, dann kannst Du weiter Alg I beziehen.
Kv und RV wird weiter über die Agentur abgeführt.

Gruß
Marion

Hallo gold-marie,

einer selbständigen nebenberufl. Tätigkeit steht nichts im Wege, solange der Nebenerwerb die Verfügbarkeit von mind. 15 Std. auf dem A.-Markt nicht behindert und sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur nicht entgegensteht.

D.h. Termine wahrnehmen, auf Vermittlungsvorschläge reagieren, Eigenbemühungen (Bewerbungen, Stellensuche)leisten.

Nebenverdienst ist bei der Agentur zu melden. Man erhält eine Nebenverdienstbescheinigung für Selbständige, die dann ausgefüllt wieder eingereicht werden muß. Anrechnungsfreigrenze bitte bei Agentur erfragen, da ich nicht weiß, wie das bei Selbständigkeit ist. (Bei NV als AN sind es 165€/Monat) KV+RV-versichert ist man bei ALGI-Bezug über die Agentur.

VG
Claudia

Hallo!

natürlich können Sie neben dem Erwerb von ALG I berufstätig sein, Sie müssen es allerdings angeben. Ob Sie Anspruch auf ALG I haben hängt davon ab, wie lange Sie bis zum 01.09. gearbeitet haben und ob Sie auf die notwendigen Zeiten kommen.

Gruß
Nicole