Hallo zusammen danke schon mal im vorraus also folgende frage meine Frau arbeitete bisher auf 150 euro basis also mini job und will sich jetzt Arbeitslos melden weil wir im Februar nachwuchs erwarten steht ihr eigentlich was zu also Arbeitslosengeld da sie ja nicht auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hat !
um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, gilt es 3 Voraussetzungen zu erfüllen:
Bei der zuständigen Agentur arbeitslos melden
Arbeitslos sein (dies ist der Fall, wenn man weniger als 15 Std in der Woche arbeitet)
Anwartschaftszeit erfüllen
Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12
Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat. Das heißt, man hat in dieser Zeit auch Beiträge
zur Sozialversicherung gezahlt. Dies ist in der Regel bei einem mini Job NICHT der Fall.
Es kommt also drauf an, ob deine Frau noch andere Versicherungspflicht Zeiten vorweisen
kann.
Andernfalls müsst ihr vielleicht Arbeitslosengeld II beantragen, bevor ihr Nachwuchs
bekommt.
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Ihre Frau hat damit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben.
Sie kann sich jedoch trotzdem arbeitslos melden. Die Zeiten werden dann unter Umständen der Rentenversicherung gemeldet.
ich kann leider nicht helfen- ich stehe fälschlicherweise als experte bei www, dabei suche ich selber antworten-hoffentlich korrigieren die das bald-gruss
Ihrer Frau steht unter Umständen Arbeitslosengeld II zu (Hartz IV). Dabei wird aber das gesamte Familieneinkommen berücksichtigt, d.h. nur wenn sie insgesamt als Familie bedürftig sind erhalten Sie das Geld ansonsten müssen Sie für Ihre Familie allein aufkommen.
Wende dich doch Bitte wegen Schwangerschaft und Minijob an die Minijobzentrale in Gelsenkirchen !
Außerdem ist deine Frau ja Schwanger und müsste zumindest in einem „Normaljob“ Schwangerschaftsurlaub erhalten (mit Schwangerschaftsgeld ?)!Wende Dich besser an die Jobagentur , aber , da eine Schwangere ja nicht arbeiten kann , nach der Geburt , ist da eher anderes zuständig (Jugendamt?!)!
Entschuldige das es nicht mehr ist was ich dir sagen kann !
Reiner
Wenn Ihre Partnerin monatlich weniger als 400,01 € verdient hat, wird sie keine Anwartschaften auf Arbeitslosengeld I haben. Jedoch sollte sie vorsichtshalber bei ihrer zuständigen Agentur stellen, denn die ARGE will eine Negativbescheinigung von der Agentur sehen.
Somit bleibt nur noch Arbeitslosengeld II bei der ARGE übrig. Der Anspruch wird von der ARGE für Sie beide berechnet unter Darlegung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse.