Arbeitslosengeld

Hallo,

ich habe nun nach einem Monat Hartz4 eine Arbeit z.15.9.11 bekommen,die befristet für eine halbes Jahr.Also bis 31.03.12.
Bekomme ich danach wieder Hartz4 oder wird dann Arbeitslosengeld berechnet?Und wenn ja Arbeitslosengeld,in der Höhe von der Tätigkeit in diesem halben Jahr?

Viele Grüße

Jens

Ich bin leider nicht Expertin auf diesem Gebiet.
Beste Grüße,
HW

Hallo - also du bekommst wieder Hartz4 - so wie jetzt. Erst, wenn man 12 mOnate gearbeitet hat bekommt man ALG I. Aber vielleicht ergibt sich ja mehr aus dieser Tätigkeit. Ich wünsche dir viel Glück!

Am Besten Du fragst das AA. Nur die können Dir eine verbindliche AUSkunft geben. Aber wie es ausschaut wäre nach einem halben JAhr wieder ALGII fällig und kein Arbeitslosengeld 1, da keine 12 Monate eingezahlt wurden. Sorry
Gruß
Frank

Hallo,

so weit mir bekannt wird aLG1 erst wieder nach 36 bzw 48 Monaten Tätigkeit gezahlt, wenn es vorher ausgelaufen war.

Gruß

Du bekommst weiter Hartz4. Erst nach einem Jahr ununterbrochener neuer Tätigkeit besteht wieder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

hallo, das weiss ich leider nicht.

Hallo!

Um Anspruch auf ALG I zu haben, müssen Sie erst wieder 12 Monate zusammenhängend gearbeitet haben.
Sollte Ihre Befristung also nach dem halben Jahr wieder auslaufen, fallen Sie automatisch wieder in ALG II!
Versuchen Sie mit dem Arbeitgeber zu reden, dass er Ihnen fälliges Geld erst im Oktober zahlt, andernfalls wird Ihr Geld auf das bereits für September gezahlte Geld angerechnet und sie müssen zurückzahlen.
Und im nächsten Jahr rechtzeitig einen ALG II Antrag stellen, damit sie nicht ohne Geld da stehen!
Hoffe geholfen zu haben.

Hallo,

soweit ich weiß, muss man mindestens für ein Jahr gearbeitet haben um wieder Arbeitslosengeld I bekommen
den ArbeitslosengeldII fällt doch automatisch ins Hartz 4.

LG E. Aigner

Ja Jens, Dein HARTZIV bekommst Du dann weiter, schließlich hast Du kein ganzes Jahr gearbeitet.

Lotha

Du bekommst dann wieder HartzIV. Erst wenn Du länger als 1 Jahr arbeitest bekommst Du ALG1

Die Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld hat gemäß § 123 SGB III erfüllt, wer mindestens 12 Monate in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z. B. Elternzeit, Wehrdienst). Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen, weil der Monat mit 30 Tagen gerechnet wird.
Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld

Also du schreibst, dass du nur einen Momat Alg II bezogen hast: Ich gehe daher davon aus, dass du aufgrund des Endes des Arbeitslosemgeldes bzw. vorher nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung nur einen Monat im Alg II Bezug standest. In diesen Fällen bekommst du nach Ende der Befristung kein Arbeitslosengeld, da du die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllst.

Hallo,
für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I muss man mindestens 1 Jahr sozialversicherungspflichtig beschägtift gewesen sein. Eine Beschäftigung von sechs Monaten reicht demnach nicht für einen Anspruch aus.

Hallo,

für ALG1 müssen wieder 12 Monate vorliegen. Es bleibt also bei Hartz4.

Gruß Monika

Hallo Jens,
mit Arbeitslosengeld und Hartz IV kenne ich mich nicht so genau aus. Aus http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont… entnehme ich aber, dass du nach 6 Monaten Arbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Das wird dann sicher aus dem Verdienst dieser 6 Monate berechnet.
Zusätzlich dazu kannst du Hartz IV beantragen, wenn das Arbeitslosengeld niedriger ist als dein Regelsatz plus Kosten der Unterkunft.
Aber ich wünsche dir, dass du das nicht brauchst, sondern weiterarbeiten kannst.

viele Grüße

Ingrid

Hallo,

ich habe nun nach einem Monat Hartz4 eine Arbeit z.15.9.11
bekommen,die befristet für eine halbes Jahr.Also bis 31.03.12.
Bekomme ich danach wieder Hartz4 oder wird dann
Arbeitslosengeld berechnet?Und wenn ja Arbeitslosengeld,in der
Höhe von der Tätigkeit in diesem halben Jahr?