Liebe/-r Experte/-in,
hätte da mal eine Frage,
würde gern wissen ob mir Arbeitslosengeld zusteht wenn ich in Elternzeit bin?
Habe vor der Schwangerschaft als Geringfügig Beschäftigte gearbeitet und wollte das jetzt nach einem Jahr gerne wieder anfangen zu arbeiten ,da ich allerdings nur zu bestimmten Zeiten arbeiten kann kann ich die Arbeit nicht mehr ausüben.
Daher werde ich wohl das Arbeitsverhältnis beeenden müssen. Bekomme ich dann Arbeitslosengeld ?
über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen !
Danke
Gruß Pedi
Hallo
Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG 1 ) ist die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Schau auch mal hier rein, vielleicht hilft das schon weiter: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatun…
Ansonsten käme bei Bedürftigkeit grundsätzlich ALG2 („Hartz IV“) in Frage: http://hartz.info/index.php?topic=4908.0
LG
Hallo,
Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie mindestens 365 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Das heißt auf deutsch: Mindestens 15 Stunden und mehr als 400,01 € brutto. Da -wie Sie schreiben- es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, ist die ja nicht sozialversicherungspflichtig, damit brutto wie netto.
Es kann jedoch sein, dass dennoch eine Anwartschaft aus der beruflichen Zeit vor Inanspruchnahme der Elternzeit entstanden ist. Das kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen. Sie sollten dennoch bei der zuständigen Agentur fr Arbeit nachfragen, was konkret bei Ihnen Phase ist, wenn Elternzeit endet und Sie auch den 400-EUR-Job verlierern. Denn abgesehen davon, müssen Sie sich eh nach Ende der Elternzeit arbeitslos melden, wenn Sie nicht wieder beruflich tätig werden.