Arbeitslosengeld

Liebe/-r Experte/-in,
mein Vater(60) war in den letzten 5 Jahren ununterbrochen in einem sozialversicherungsplichtigen Beruf tätig. Seit 16.01.12 ist er arbeitslos und würde 24 Monate Arbeitslosengeld bekommen. Ist das richtig?

Sollte er einen neuen Job zeitnah bekommen und z.B. nach 3 Monaten gekündigt werden, hätte er dann Anspruch auf Arbeitslosengeld oder würde er lediglich Harz 4 bekommen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ja, Ihr Vater hat Anspruch auf Arbeitslosengeld und sollte sich eigentlich schon längst bei der zuständigen Arbeitsagentur gemeldet haben (Tag der Arbeitslosmeldung zählt).
Auch nach einer dreimonatigen Beschäftigung hätte er noch seinen ursprünglichen Anspuch. Ach ja, die 24 Monate Anspruch sind richtig.
Viel Glück.

Hallo,

24 Monate ist richtig (siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__127.html).

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann weiterbewilligt werden, wenn kein Neuanspruch erworben wurde. Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) müsste dein Vater erst beziehen, wenn er den Anspruch auf Arbeitslosengeld vollständig aufgebraucht hat, also nach Ablauf der 24 Monate (ggf. mit Unterbrechnungen wegen Arbeitsaufnahme).

Gruß

Hallo,

24 Monate Arbeitslosengeld ist die Höchstanspruchsdauer und daher korrekt.
Wenn Ihr Vater wieder arbeitet und auch nach einer kurzen Dauer wieder arbeitslos wird, hat er weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld I bis dieser Anspruch verbraucht ist.

Servus,

dein Vater bekommt ALG1, 24 Monate bezahlt.
Voraussetzung sind dafür Versicherungszeiten zwischen 30 und 48 Monaten.

Wenn er nach 3 Monaten Arbeit findet, bleibt ein Restanspruch von 21 Monaten ALG1 erhalten und das 4 Jahre.

§147 (1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt

Abs 2 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang