Arbeitslosengeld

hallo, habe mal eine Frage, meine Schwiegermutter möchte mit 60 Jahren aufhören zu arbeiten, der Arbeitgeber will ihr nicht kündigen, sie wird dann selbst kündigen, wie lange hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I und kann sie Umziehen, während Sie ALG I beziehen wird? Danke

Hallo,

sofern kein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt, tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein. Zudem wird der Anspruch entsprechend gemindert.

Umziehen kann man jederzeit - ob während der Sperrzeit oder während des Alg-Bezugs.

Gruß

danke für eine schnelle Antwort, habe jetzt noch eine Frage: was kann ein wichtiger Grund sein damit man nicht gesperrt wird? Wissen Sie wie lange hat man Anspruch auf ALG I, wenn man die ganze Zeit (seit dem 16 Lebensjahr bis 60) gearbeitet hat?
Danke