bekomme ich eine sperre wenn ich selber kündige und bekomme ich dann übergangsgeld ? oder welche leistungen darf ich bei einer sperre in anspruch nehmen ?
Hall erstmal,
wenn man ohne wichtigen Grund kündigt, tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein. Unter Umständen kann in diesem Zeitraum Arbeitslosengeld II bei der ARGE/beim Jobcenter beantragt werden.
Gruß