Arbeitslosengeld

War ab dem 01.01.2013 arbeitslos, und hätte Anspruch auf ALG 1 für das ganze Jahr. Habe unter falschen Versprechen einen Job bei der Zeitarbeit angenommen am 24.05.2013. Der Job und das Umfeld sind furchtbar menschlich komme ich mit den Leuten nicht klar, muss für die Festangestellten den Knecht spielen und körperlich ist der Job auch zu hart. Hab ständig Rückenschmerzen. Meine frage ist jetzt wenn ich jetzt in der Probezeit gekündigt werde weil ich wegen Rückenschmerzen krank bin habe ich dann wieder Anspruch auf ALG 1 für die 6 Monate die mir zustünden ??

Wenn der AG kündigt - ja. Der Rest eines Anspruchs auf ALGI bleibt bis zu 4 Jahren erhalten s.g. Erlöschensfrist.

Die gute Nachricht…auch in der Höhe bleibt es wie zuvor (s.g. Bestandschutz).

Hallo,

bei einer AG-Kündigung (nicht fristlos) besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld weiterhin.

Gruß