Arbeitslosengeld

Hallo,
derzeit habe ich 5 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nun habe ich Zusage einer Stelle für 2 Monate (Weihnachtsgeschäft) zu arbeiten. Meine Frage ist bekomme ich nach den 2 Monaten die restlichen Monate angerechnet, da ich ja die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschpft habe. Ich wäre dankbar wenn sich da jemand mit auskennt. Danke im voraus. Susumarie

Bei dieser kurzen Unterbrechung bleibt der Restanspruch bestehen und nach der Beendigung der Beschäftigung können Sie wieder Arbeitslosengeld beziehen.

Hallo,

der unverbrauchte Restanspruch bleibt erhalten. Kann also nach der kurzzeitigen Beschäftigung wieder in Anspruch genommen werden.

Viele Grüße

Ich schließe mich meinen Vorrednern voll an. Er bleibt erhalten. Viel Spaß beim Weihnachtsverkauf.